Ich kenne so etwas nicht. Fände es aber schon gemein. Immerhin ist der Schuldner im Verzug mit seiner Zahlung und hat dadurch ja den Grund für den MB gegeben.
Wenn ihr den MB am 10.10. versandt habt, dann war euer Schuldner bestimmt schon im Verzug, oder nicht?
Mahnbescheid vor Zustellung gezahlt
Wenn der Schuldner bei der Beauftragung des MB in Verzug war, trägt er die Kosten.
Anders wenn der MB den Verzug erst begründen soll und der Schuldner nach Erhalt des MB sofort zahlt und nur hinsichtlich der Kosten widerspricht. § 93 ZPO gilt auch im Mahnverfahren.
Anders wenn der MB den Verzug erst begründen soll und der Schuldner nach Erhalt des MB sofort zahlt und nur hinsichtlich der Kosten widerspricht. § 93 ZPO gilt auch im Mahnverfahren.
AC/D Schuhe aus!