Hilfe, ich kriege hier gerade einen Anfall beim Ausfüllen meines 1. Online-Mahnbescheides (Barcode).
Nachdem ich bereits 2 Tage etliche Threads hier im Form gelesen habe, habe ich jetzt einen Knoten im Hirn und weiß glaube ich gar nichts mehr.
Reicht es dem Mahngericht Hagen aus, wenn ich die vorgerichtlichen RA-Kosten insgesamt (1,3 GG, PUT u. Mwst) + Verzinsung bei Auslagen / Nebenforderungen reinschreibe und bei den sonstigen Nebenforderungen EUR 141,05 Minderungsbetrag 3305? Oder geht es so nicht mehr?
Auch wenn ich damit irgendwie nerve könnt ihr mir sagen, wie es richtigerweise eintragen wird.
Habe jetzt alles ausprobiert und jedes Mal erscheint diese Warnung „Die angegebene Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit erscheint erhöht; eventuell wurde die volle GG geltend gemacht und der anzurechnende Teil dieser Gebühr (Minderungsbetrag) nicht angegeben. Doch habe ich, trotzdem erscheint diese Warnung. Was soll der Quatsch oder trage ich es falsch ein oder wie oder was?
Danke im Voraus schon mal.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.