online Mahnantrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Smilie
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#51

07.11.2008, 12:36

- Vordrucke/Porto: 20,00 €
das wirds wohl sein... der Vordruck kostet so um die 2,50 oder so.. und Porto 0,55

Wie setzt sich denn dieser Betrag zusammen?
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Magdalena
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#52

07.11.2008, 12:49

Oh...ok..da haben wir ja den Fehler...naja ehrlich gesagt, dachte ich das wär so was ähnliches wie die Auslagenpauschale...die 20,00 € eben... :oops:
Aber ok...aus Fehlern lernt man...und was schreibst du so immer da rein Smilie? Und danke :-)

P.S. ist der Rest denn so ok?
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Smilie
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#53

07.11.2008, 13:00

gar nichts... kannst ja Kosten für den MB nehman aber mir ist das zu mühselig wg. nem Euro so nen Terz zu mache.. ich weiß auch gar nicht, ob das nicht evtl. schon mit den RA-Gebühren abgegolten ist...

Aber normalerweise schreiben dann halt die Mdten, wenn sie den Antrag selber machen, die Kosten für das Formular rein und eben Porto für die Übersendung zum Mahngericht.
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Smilie
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#54

07.11.2008, 13:01

Der Rest sieht richtig aus.
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RAS
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#55

09.12.2008, 10:38

Hallo zusammen :wink2


warum kann man denn bei einer Firma, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, nicht einfach nur den Firmennamen (plus Zusatz) eingeben, sondern muss in der Abteilung Herr/Frau dann auch einen Vornamen angeben? Oder wie handhabt ihr das dann?

Gruß und Dank im Voraus,
RAS
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lenox61
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#56

09.12.2008, 11:52

Hallo,

wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, beantragen wir den Mahnbescheid gegen den Inhaber als Einzelperson, also wird im Antrag Herr oder Frau Meier, Adresse der "Firma" eingegeben. Ist immer problemlos gelaufen ohne Monierung auch bei der späteren Zwangsvollstreckung.
kapo
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#57

10.12.2008, 11:59

zu meinem verständnis muss ich nochmal fragen.. mach heute zum ersten mal den online-mahnbescheid (barcode).. ist das richtig so:

anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit: 110,00 € (ohne Auslagen und MWSt.)
gegenstandswert vorgerichtliche Tätigkeit: 1200,00 €
auf die verf.gebühr Nr. 3305 ist anzurechen: 55,25 € (0,65 ohne Auslagen und MWst.)

hab hier was davon gelesen, bei bezeichnung minderungsbetrag eintragen zu müssen.. ist das so..??
Gofi
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#58

25.02.2009, 18:22

Hilfe, ich kriege hier gerade einen Anfall beim Ausfüllen meines 1. Online-Mahnbescheides (Barcode). :(

Nachdem ich bereits 2 Tage etliche Threads hier im Form gelesen habe, habe ich jetzt einen Knoten im Hirn und weiß glaube ich gar nichts mehr. :cry:

Reicht es dem Mahngericht Hagen aus, wenn ich die vorgerichtlichen RA-Kosten insgesamt (1,3 GG, PUT u. Mwst) + Verzinsung bei Auslagen / Nebenforderungen reinschreibe und bei den sonstigen Nebenforderungen EUR 141,05 Minderungsbetrag 3305? Oder geht es so nicht mehr?

Auch wenn ich damit irgendwie nerve könnt ihr mir sagen, wie es richtigerweise eintragen wird.
Habe jetzt alles ausprobiert und jedes Mal erscheint diese Warnung „Die angegebene Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit erscheint erhöht; eventuell wurde die volle GG geltend gemacht und der anzurechnende Teil dieser Gebühr (Minderungsbetrag) nicht angegeben. Doch habe ich, trotzdem erscheint diese Warnung. Was soll der Quatsch oder trage ich es falsch ein oder wie oder was?

Danke im Voraus schon mal.
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juni
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#59

25.02.2009, 21:54

Guck mal nach, ob der Fehler bei der Steuer liegt. Meine Kollegin hatte diese Warnung auch schon - da war einfach nur vergessen worden bei vorsteuerabzugsberechtigt bzw. eben nicht vorsteuerabzugsberechtigt ein Häkchen zu machen.
Gofi
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#60

26.02.2009, 11:03

@juni
DAAANKE! Ja, der Fehler lag bei der Steuer :patsch
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