doppelte Zustellung, Problem der Kosten

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lady_lydili
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#1

01.12.2008, 14:38

hallo ihr lieben,

mein thema passt nicht 100%ig in dieses abteil, aber es passt eigentlich nirgendwo so richtig hin, also...

wir haben ein neues mandat bekommen. mandant war vorher durch einen anderen anwalt vertreten, der aber nur noch mist baut. da wir uns beim dem anwalt auch nicht sicher sein konnten, ob er überhaupt noch existiert usw., ließen wir das schreiben der mandatskündigung per gerichtsvollzieher zustellen. (es ging in dem schreiben u. a. auch noch um die überweisung von fremdgeld und herausgabe von unterlagen). soweit so gut.

wir schickten das schreiben also an das zuständige ag, um es dann mit zustellungsauftrag an einen gv weiterzuleiten.

nachdem wir nach ca. drei wochen noch keine mitteilung vom gv hatten und die sache sehr eilig war, riefen wir beim ag und bekomme den zuständigen gv, der mir mitteilt, dass er keinen zustellauftrag erhalten hat und das wirklich komisch ist, da es ja schon so lange her ist. das ag kann mir dazu nur sagen, dass sie nicht wissen, ob und wo das schreiben ist. ich soll am besten noch einmal einen zustellungsauftrag in auslauf geben und am besten gleich an einen gv.

also schicke ich noch einen auftrag an den für den bereich zuständigen gv. der stellt zu und ich bezahle seine kosten.

jetzt bekomme ich plötzlich die nachricht von einem anderen gv, dass er auch zugestellt hat (den auftrag, den wir zuerst zum gericht gereicht hatten) und will auch seine kosten.

so ein mist...ich zahl das doch nicht doppelt. uns wurde schließlich gesagt, dass das schreiben höchst wahrscheinlich verschollen ist und wir noch einmal zustellen lassen sollen....

hat da jemand ne idee???
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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PeeDee
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#2

01.12.2008, 14:44

Hast Du mal bei Gericht nachgefragt, wie es sein kann, dass zwei verschiedene GVZ zuständig sind?
Normalerweise hat ein GVZ doch einen Bestimmten Umkreis, für den er zuständig ist (keine Ahnung wonach das geht), wie kann es da sein, dass auf einmal 2 GVZ für eine Person zuständig ist?

Ich würde die Kosten erstmal nicht bezahlen und versuchen rauszufinden, wer jetzt der "richtige" und zuständige GVZ ist.
Vielleicht kann man den anderen dann nach dem Motto, "keine Zuständigkeit, also gibts auch kein Geld" anschreiben.
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lady_lydili
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#3

01.12.2008, 15:33

ja, aber bei einem zustellungauftrag ist es m. A. egal, welcher gv die sache bekommt, da er ja auch per post zustellen kann, oder seh ich das falsch?
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#4

01.12.2008, 15:42

Dann hättest Du es doch einfach per Einschreiben schicken können.

Ich glaube nicht, dass es egal ist, aber dafür kenn ich mich da zu wenig aus.
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#5

01.12.2008, 15:49

Ich glaub bei der Zustellung ist das wirklich egal. Wir lassen z. B. ein VZV grundsätzlich nur durch die GVs "unseres" AG zustellen. Da es hierbei ja nur um die Zustellung geht, ist das möglich. Von daher ist es wohl wirklich egal, welcher GV die Sache bekommt.

Ruf doch mal bei Gericht an. Vielleicht können die dir was sagen, schließen haben die euch ja auch geschrieben, dass ihr nochmal zustellen lassen sollt.
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#6

01.12.2008, 15:54

Ich würde es auch mal versuchen, bei Gericht nachzufragen. Das Gericht müsste ja nachvollziehen können, an welchen Gerichtsvollzieher der Zustellungsauftrag weitergeleitet wurde. Ansonsten würde ich dem Gericht vorschlagen, dass der GV doch aus der Staatskasse sein geld haben solle, da die ja gesagt wurde, du sollst einen neuen Zustellungsauftrag machen. Hast du den Namen der Person beim Gericht aufgeschrieben?? Ist wichtig, einen Aktenvermerk als Nachweis zu haben.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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#7

01.12.2008, 16:22

also, dass das gericht hier was nachvollziehen kann, ist sehr unwahrscheinlich, da mir die seinerzeit schon gesagt haben, dass die zustellungsaufträge von einem fach ins andere wandern lassen. also aus unserem raus und direkt in das fach des gv. da wird nichts extra aufgenommen bzw. vermerkt...*grml*

aber an sich ist ja wirklich das gericht schuld...*hm*
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#8

02.12.2008, 17:45

:thx allen antwortern :-).

ich hab heute den gv angeschrieben, dass wir die kosten nicht bezahlen werden, sachverhalt geschildert und um verständnis gebeten. hihi, mal sehen.

ich geh einfach mal ganz stark davon aus, dass er wegen ca. 10 € nicht lange umeinander tun wird...
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#9

19.12.2008, 23:40

Und wie ist es ausgegangen ?
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#10

20.12.2008, 09:56

so, wie ich gedacht hätte. der gv hat sich nicht mehr gemeldet.

was hättest du in dieser situation gemacht?
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