Antragsgegnerbezeichnung bei Mahnbescheid GmbH & Co. KG

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bianca82
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#11

21.02.2007, 13:36

Also das Buch hat recht. Richtig heißt es Firma XY GmbH & Co KG, vertr. d. d. Koplementätin Z GmbH, diese vertr. d. d. GF und dann die Adresse der GmbH
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Pepsi
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#12

21.02.2007, 14:46

@nancy: jo is ja auch richtig..
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Sandra S.
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#13

21.02.2007, 21:14

Bin trotzdem noch der Meinung, dass man den Mahnbescheid sowohl gegen die GmbH & Co. KG als auch gegen die GmbH richten sollte.

Natürlich ist es ausreichend, nur gegen die GmbH & Co. KG vorzugehen. Im Normalfall haftet die GmbH ja sowieso als Komplementärin für die GmbH & Co. KG.

Aber was machst du, wenn es die GmbH & Co. KG nicht mehr gibt, die GmbH aber weiterhin existiert? Oder z.B. die GmbH & Co. KG Insolvenz anmeldet, aber die GmbH weiter Gewinn macht? In dem Fall kommst du mit einem Titel nur gegen die GmbH & Co. KG nicht an das Vermögen der GmbH ran.

Ist ja bei einer normalen KG dasselbe. Theoretisch würde es reichen, nur einen Mahnbescheid gegen die KG zu machen. Das geht auch so lange gut, solange es die KG gibt. Deswegen nimmst du in einem solchen Fall ja auch die persönlich haftenden Gesellschafter als Gesamtschuldner mit auf. Dann kannst du nach Auflösung der KG gegen die ehemaligen Komplementäre weiter vollstrecken. Was natürlich auch nur geht, wenn du einen Titel gegen die Komplementäre hast.
Liebe Grüße
von Sandra
stuppsi
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#14

22.02.2007, 09:42

Ich stimme Sandra S. vollkommen zu.

Haben wir gestern erst nochmal in der Schule besprochen und mein Dozent hat genau dasselbe erzählt.

MB immer gegen GmbH & Co. KG und GmbH machen.
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#15

22.02.2007, 14:46

ja stimmt bei ner KG ist das ja immer was besonderes.. weil die GmbH ja die pers. haftende GSin ist..
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