Forderungsanmeldung - noch weitere Kosten anmelden

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tweety79
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#1

19.02.2007, 21:05

Hi,

ich bin es schon wieder. Diesmal mit dem Problem Insolvenz. Ich habe vor kurzem für einen Mandanten seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet - das war Ende Januar/Anfang Februar. Jetzt habe ich letzten Freitag Post vom Mandanten bekommen, dass wir noch zusätzliche Kosten für die Abholung eines Mietgerätes (also sprich Fahrt- und Transportkosten) noch bei der Anmeldung berücksichtigen soll. :evil: Nun meine Frage: Wie mache ich das? Eine nachträge Anmeldung ist das doch nicht, oder? Fertige ich hierzu einfach ein Anschreiben an den Insolvenzverwalter, dass wir noch zusätzliche Kosten zur unserer Forderungsanmeldung vom xx. anmelden oder muss ich das ganze Spielchen noch mal von vorne machen? :?:

HILFE!!!
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Rehlein39
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#2

19.02.2007, 21:33

Also meiner Meinung nach kommt es darauf an, wann die Forderung, die Du anmelden willst, entstanden ist. Wenn sie erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, kann sie nicht mehr angemeldet werden.
Ansonsten würde ich den Insolvenzverwalter einfach nochmal anschreiben, etwa so: "Im Nachgang zu meiner Anmeldung vom..., melde ich noch folgende Forderung an.....".
Herzchen
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#3

20.02.2007, 10:29

Ist der Termin, bis zu welchem man die Forderungen anmelden musste, schon abgelaufen? Wenn ja, handelt es sich soweit ich weiß um eine nachträgliche Anmeldung, die dann mit Kosten verbunden ist.

Ansonsten würde ich einfach ein Schreiben machen (vielleicht habt ihr ja Blankoformulare) und die Forderung genau so nochmal aufschlüssel und anmelden.
Gast

#4

20.02.2007, 10:33

Ich sehe das eigentlich ähnlich wie Rehlein.

Ist die Forderung erst nach Eröffnung des Inso-Verfahrens entstanden, kannste die Forderung nicht mehr anmelden.

Ist die Forderung jedoch vor der Eröffnung entstanden, würde ich den Inso-Verwalter einfach anschreiben, Bezug nehmen auf die Forderungsanmeldung und die weiteren Kosten dazumelden.

Preußi
Gast

#5

20.02.2007, 10:33

ach übrigens, Blankoformulare für die Inso-Anmeldung kannste Dir aus dem Internet ziehen.
stuppsi
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#6

20.02.2007, 11:13

Wenn die Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, ist es eine Masseforderung und demzufolge aus der Masse zu begleichen.
Ist sie vorher entstanden, musst du sie zur Tabelle nachmelden. Ein einfaches Schreiben an den Insolvenzverwalter genügt - kostet aber ca. 15,00 EUR wenn ein extra Prüfungstermin deswegen anberaumt werden muss.
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tweety79
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#7

20.02.2007, 16:46

Hallo Leute,

vielen Dank für die vielen Antworten. Ich konnte jetzt mal in die Akte schauen, ging ja gestern abend von zu Hause schlecht, und das Insolvenzverfahren wurde laut Beschluss am 11. Dezember 2006 eröffnet. Anmeldefrist war der 22.01.2007, welche wir auch eingehalten haben. Berichts- und Prüfungstermin ist der 5. März 2007. Wie soll ich mich nun verhalten?
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Sandra S.
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#8

20.02.2007, 21:36

Preußi hat geschrieben: Ist die Forderung jedoch vor der Eröffnung entstanden, würde ich den Inso-Verwalter einfach anschreiben, Bezug nehmen auf die Forderungsanmeldung und die weiteren Kosten dazumelden.

Preußi
würde das genauso machen. Kann sein, dass du dann zwei Forderungen von eurem Mdt. in der Tabelle stehen, macht ja aber nichts, da es bei der Insolvenz ja sowieso nicht nach Rangstellen geht.

Da der Prüfungstermin im März ist, würde ich das so schnell wie möglich machen, vor allem noch vor dem Termin. Damit dürften dann auch keine weiteren Kosten entstehen, da ja für eure nachträglich angemeldete Forderung kein extra Prüfungstermin anberaumt werden muss.
Liebe Grüße
von Sandra
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wifey
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#9

21.02.2007, 20:16

Es wird oft leider trotzdem die Gebühr für die nachträgliche Anmeldung gefordert.
Aber viel interessanter ist doch hier wirklich die Frage, wann die Kosten angefallen sind ... VOR Eröffnung des Verfahrens oder danach???
Viele Grüße

ich
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tweety79
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#10

25.02.2007, 15:19

@wifey:

Die zusätzlichen Kosten sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen. Ich habe jetzt einfach mal dort bei der Sachbearbeiterin angerufen und sie gefragt, wie sie es gern hätte. Sie meinte, es würde ein einfaches Anschreiben nebst Forderungsaufstellung der zusätzlichen Forderung ausreichen. Dies habe ich dann auch getan. Hätte nicht gedacht, dass es so einfach geht. War schon darauf eingestellt, erneut eine Forderungsanmeldung zu machen. Tja, manchmal ist es eben doch einfacher als gedacht!

Liebe Grüße und danke noch mal an Euch alle! Schönes WE noch :wink1
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