ZV-Auftrag für noch nicht erlassenen KfB?

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Gast

#1

28.02.2006, 10:56

Hilfe ich soll einen ZV-Auftrag schreiben! Ist ja eigentlich kein Ding, aber das Problem ist, ich soll unseren Titel geltend machen und zusätzlich den noch nicht erlassenen KfB...

Hat hier mal bitte ganz dringend jemand einen guten Tipp für mich? Darf ich das überhaupt und wenn ja wäre ich dankbar für jeden Rat wie ich das formulieren und gestalten könnte.

Vielen Dank im voraus.

verzweifelte Berufsanfängerin
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Vorzimmerkeule
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#2

28.02.2006, 12:03

Hallo Steffimaus83!!

Denke mal an "Titel, Klausel, Zustellung". Demnach kannst Du aus dem noch nicht erlassenen KfB eine Vollstreckung nicht betreiben, weil die Voraussetzungen noch nicht gegeben sind!
Liebe Grüße, Manu
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wifey
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#3

28.02.2006, 12:45

Hallo Steffimaus,

kann Manu nur unterstützen: ohne Titel (KfB) keine Chance. Du musst wohl warten bis Du den KfB hast oder den GV 2 x losjagen.
:frauenpower
Viele Grüße

ich
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happykitcat
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#4

28.02.2006, 13:50

Hi Steffimaus,

erst einmal ein herzliches :welcome hier im Forum.

Nun zu deiner Frage, wie auch bereits meine Vorrednerinnen geschrieben haben, brauchst du immer den vollstreckbaren Titel für die ZV. Diesen musst du doch dem ZV-Auftrag beifügen, da reicht es nicht dem GV zu sagen, dass du den Kfb beantrag hast, denn das Gericht hat ja noch gar nicht darüber entschieden, ob der Antrag zulässig ist. :wink:

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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#5

28.02.2006, 13:52

Hi Steffimaus,

es wäre schön, wenn du dich mal bei uns näher vorstellen würdest :D

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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#6

28.02.2006, 17:37

happykitcat hat geschrieben: es wäre schön, wenn du dich mal bei uns näher vorstellen würdest :D
Stimmt - aber trotzdem herzlich Willkommen hier ;-) :blumen
Viele Grüße

ich
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