Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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BI780
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#1
15.02.2007, 09:39
Grüße!
Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problemchen:
Ich möchte Rechtsanwaltskosten im Mahnverfahren gegen Gesamtschuldner geltend machen. Die einzelnen Schuldner wohnen jedoch in verschiedenen Orten und wenn es zur Abgabe an das Streitgericht kommt, weiß ich nun nicht, welches Gericht das zuständige ist. HILFE!!!
Oder wäre es besser das gerichtliche Mahnverfahren gar nicht erst einzuleiten und gleich eine Klage zu fertigen???
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Gast
#2
15.02.2007, 09:46
Hallo,
bei einer Klage würdest Du doch vor dem gleichen Problem stehen, oder?
Es gibt offensichtlich keine Gerichtsstandvereinbarung, deswegen würde ich erstmal das Mahnverfahren einleiten und gucken ob die Gegenseite wirklich Widerspruch einlegt.
Dann werden die Verfahren an die jeweiligen Streitgerichte abgegeben und man könnte eine Zusammenlegung der Verfahren beantragen und muss dann nur noch vor einem Gericht verhandeln.
Preußi
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Curry
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#3
15.02.2007, 09:49
Aber bei MB muss man ja das zuständige Streitgericht angeben, da ist es ja auch nicht möglich zwei anzugeben. Hm, weiß jetzt auch nicht weiter...
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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stuppsi
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#4
15.02.2007, 09:55
Hallo.
Wie wäre es denn mit dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes?
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BI780
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#5
15.02.2007, 10:01
Bei den Mahnbescheiden ist es ja keine Frage. Da kann ich das jeweilige Streitgericht angeben, da ich sowieso 2 Bescheide fertigen muss. Nur im Widerspruchsfall stellt sich meine Frage und entsteht das Problem.
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stuppsi
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#6
15.02.2007, 10:09
Meiner Meinung ist das Streitgericht das des Erfüllungsortes - § 29 ZPO.
Und wenn es sich um RA-Gebühren handelt, ist es der Kanzleisitz.
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wifey
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#7
15.02.2007, 19:57
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
bin auch für den Kanzleisitz - aber was ich noch nicht so ganz verstehe: warum musst Du 2 MB machen? Gesamtschuldner kann ich doch in einem MB benennen??
Viele Grüße
ich
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Anna-Lena
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#8
16.02.2007, 09:37
Bei den "alten" Mahnbescheiden (die mit verschiedenfarbigen Durchschlägen) muss(te) man pro Schuldner ein Formular ausfüllen und dann reinschreiben "und gegen XY als Gesamtschuldner".
Im automatisierten MB-Antrag stehen beide Schuldner im selben Formular drin.
LG
Anna