Brauche Hilfe? Anzeige wg. Verstoßes des Meldegesetztes

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Suse312
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#1

15.02.2007, 11:38

Brauche mal Eure Hilfe!

Wir haben die Anschrift des Schuldners. Nun sagte uns die GVin im letzten Jahr, dass der dort nicht mehr dort wohnt. DIe EMA gab aber die Auskunft, dass er da noch wohne. Unsere Partei hat sich selbst überzeugt und der wohnt da nicht mehr. Jetzt habe ich noch mal eine EMA Ende des Jahres gemacht. Wieder gibt die EMa die gleiche Adresse an. Was jetzt? Kann ich das EInwohnermeldeamt auffordern, eine Anzeige wegen Verstoßes des Meldegesetztes zu machen? Wie geht das dann?

Wie soll ich den SChuldner nun finden. HAbe schon gegoogelt, aber nichts gefundne. Er hat 2003 die EV abgegeben und wir wollen eine Neue.

DAnke für Eure Hilfe.
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Summerof77
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#2

15.02.2007, 11:46

HAbt Ihr Supercheck im Büro? Die sind ja auch manchmal ganz gut. zumindest habe ich damit gute Erfahrungen gemacht.

So, das ist mein Muster, mußt halt ein wenig bearbeiten, damnit es für Euch paßt, aber mehr ist das eigentlich nicht.

Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz gegen


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erstatten im Namen unserer Mandantin, .... hiermit Anzeige gegen ...geb. am... wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz in mehreren Fällen.

Der Anzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:


Trotz mehrfacher Versuche, die aktuelle Anschrift zu ermitteln, kamen die Meldebehörden immer zu dem Ergebnis, dass ... nicht gemeldet ist oder gemeldet war. Er hat sich weder unter der von ihm angegebenen Anschrift... noch unter der neuen Mietanschrift... bei den Einwohnermeldeämtern an-gemeldet.

Die einzige Anschrift, unter der nunmehr Zustellungen erfolgen konnten, war die seines Arbeitgebers, ... Dort ist er be-schäftigt, was uns durch Pfändung der unserer Mandantin zustehenden Forderung von dort bestätigt wurde. Eine Zustellung an den Schuldner,..., haben wir ebenfalls dort vorgenommen. Der Arbeitgeber war nicht bereit, die Wohnanschrift des ... bekannt zu geben.

Wie zu vermuten ist, könnte es sich bei ... um einen sogenannten „Mietnoma-den“ handeln. Diverse, leider nicht bekannte Bewohner/ggf. Zeugen ... bestätigt, dass ... sich wohl schon längere Zeit in... aufhielt und diverse Wohnungen angemie-tet hatte. Es scheinen auch hier erhebliche Mietrückstände zu bestehen.

Zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandantin wird daher um Einleitung eines Ermitt-lungsverfahren gegen ... gebeten.

Des weiteren bitten wir um Mitteilung des Geschäftszeichens, damit wir ggf. Beweismittel sowie Zeugenaussagen nachreichen können, sowie um Übersendung der behördlichen Schlussverfügung in Kopie.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Andreas

#3

15.02.2007, 11:48

Hallo Suse,

hier erst mal der Text :

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=735#735

Hast du schon eine Anschriftenprüfung gemacht ?

Mal nach dem Namen des Schuldners in Anführungsstrichen gegoogelt ("Heinz Müller"), wenn es ein eher seltener Name ist ?

Mal auf stayfriends.de gesucht ?
Andreas

#4

15.02.2007, 11:48

Aaah, das :teufel chen war schneller :wink:
Suse312
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#5

15.02.2007, 11:51

Ja gegoogelt habe ich schon. Aber leider nichts.
WOhin muß ich die ANzeige richten? an die Meldebehörde, oder?
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Summerof77
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#6

15.02.2007, 11:56

Yhep, an die Meldebehörde der noch gemeldeten Anschrift, wenn Du mich verstehst... :kaffee Zuviel davon gehabt, glaub ich!!!
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Summerof77
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#7

15.02.2007, 11:58

Ach, kannst ja mal im alten Protokoll schauen, ob der da beschäftigt war. Ich hab auch schon mal beim ehemaligen Arbeitgeber oder Vermieter angerufen und gefragt, ob die den Aufenthalt kennen. Die geben ab und zu gerne Auskunft, weil sie selbst hinter dem her sind... :saufen
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Suse312
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#8

15.02.2007, 13:11

Ne der war selbständig, das fällt schon mal weg. Bei Stayfriends habe ich einen gefunden, die Daten können auf den zutreffen. Doch das nützt mir ja auch nichts. Viel steht da ja nicht drin. Ich habe eine alte Handynummer von dem, aber trau mich nicht, da anzurufen.

LG Suse
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#9

15.02.2007, 13:45

doch, ruf an und stell dich doch mal ein bisschen blöd, von wegen du hast im wichtige Unterlagen zuzustellen oder so (meld dich nicht mit Kanzlei, das schreckt ab), also so drum rum reden und du hast die unterlagen an adresse xy geschickt, die sind dann zurück gekommen, ob er dir nicht seine neue Adresse geben kann...
trau dich, oft bringts was!!!
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Tigerentchen
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#10

15.02.2007, 15:04

Wenn wir eine Anzeige an das Einwohnermeldeamt richten, schreiben wir den Zusatz " ..bitten wir einen Suchvermerk in der Datenbank zu hinterlegen..." mit hinein und erhalten dann automatisch Nachricht, sobald sich die gesuchte Person bei einer anderen Gemeinde wieder anmeldet.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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