Rücknahme vorläufiges Zahlungsverbot

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Jara
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#11

14.02.2007, 12:44

Also ich würde auch warten bis die Pfändung, durch Zustellung des PFüb, wirksam ist und dann RUHEN lassen, niemals ZURÜCKNEHMEN!

Kannst du das nicht nochmal kurz mit deinem Chef absprechen??
Falls das zu problematisch ist, mach einen Aktenvermerk, was Chef genau gesagt hat und mach es halt so...
Minimaus

#12

14.02.2007, 12:59

Also seit ihr euch alle einig, nicht zurücknehmen?? Warten bis Pfüb zugestellt ist und dann ruhen lassen? Ich bin mir unsicher. Hat das denn schon mal einer gemacht?
Gast

#13

14.02.2007, 13:05

ich hab das auch schon so gemacht und es läuft ganz problemlos.

Durch das zurücknehmen der Pfändungsmaßnahmen verlierst Du den Rang in einem Konto. Das kann Dir aber nach der Zustellung des PfüBs nicht mehr passieren. Voraussetzung ist aber, daß Du den PfüB ruhen läßt und der Bank das auch so mitteilst.

Ich hoffe, Du pfändest nicht bei der Postbank *gg*

Gruß
Preußi
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#14

14.02.2007, 13:05

was ist falsch daran, wenn du das nicht zurücknimmst? NIX. also im notfall kannste das auch lassen. du bist nur "lieb" zum schuldner und kommst ihm entgegen.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Minimaus

#15

14.02.2007, 13:13

ich verliere ja meinen Rang. Und wenn ich jetzt noch warte, bis der Pfüb zugestellt ist? @Preußi: also du hast das auch schon so gemacht. Gewartet, bis der Pfüb zugestellt ist und dann das Ruhen beantragt?? Nein, ich pfände nicht bei der Postbank :-)
Gast

#16

14.02.2007, 13:18

*erleichtert aufatme, daß es nicht die Postbank ist*

Du beantragst das bei der Bank genauso. Du nimmst das vorläufige Zahlungsverbot erst dann zurück, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugestellt wurde.

Sodann teilst Du der Bank mit, daß Du die Pfändung rangwahrend ruhen läßt, da ihr mit dem Schuldner ne Ratenzahlung vereinbart habt. Sollte der Schuldner die vereinbarte Ratenzahlung nicht einhalten, lebt die Pfändung jedoch wieder auf.

Gibt kaum eine Bank die das nicht mitmacht, außer eben die Postbank, die stellen sich da immer an ....

;) :D
Gast

#18

14.02.2007, 14:01

Viel Glück und lass mich bei Gelegenheit wissen, wie es ausgegangen ist.

;)
Preußi
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Majo
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#19

14.02.2007, 16:20

aber VZV zurück nehmen wenn PfüB schon unterwegs ist?

Sinnvoller is doch gleich die Pfändung insgesamt ruhend zu stellen, dann braucht man nur alles wieder aufleben zu lassen

Wir schreiben das in etwa so:

in obiger Angelegenheit wurde mit den Schuldnern eine Zahlungsvereinbarung getroffen.

Wir stellen daher die ausgebrachte Pfändung derzeit

ruhend.

Sollte der Schuldner sich nicht an die Vereinbarung halten, kommen wir auf die Angelegenheit zurück. Sollte eine weitere Pfändung bei Ihnen eingehen, bitten wir Sie, unsere Pfändung rangwahrend wieder aufleben zu lassen. Hiervon erbitten wir sodann um Information.
Minimaus

#20

15.02.2007, 13:16

Ich habe es zurückgenommen. Der Pfüb war noch nicht zugestellt, da unsere Mandantschaft die 30,00 euro noch nicht eingezahlt hatte. Von daher ist das jetzt eh egal.
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