Androhung Strafanzeige ?!

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Sonnenblume82
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#1

12.11.2008, 11:16

Hallo! Ich habe folgendes Problem:

Wir sollen eine Forderung gerichtlich geltend machen. Nun habe ich dem Schuldner eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung geschickt, auf welche er jedoch nicht reagiert. Die Rechnung ist vom 06.05.2008. Nunmehr habe ich in Erfahrung bringen können, dass der Schuldner bereits am 27.02.2008 die eidesstattliche Versicherung abgeben hat. Nachdem die Forderung relativ gering ist, ca. 50,00 €, wollte ich den Schuldner nochmal anschreiben und ihm Strafanzeige androhen.

Hat jemand vielleicht ein Muster oder ein paar Tipps, was ich am besten alles hineinbringen soll ?

Vielen Dank bereits vorab ! :D
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Mr.Black
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#2

12.11.2008, 11:28

androhen....ist zwar möglich, sollte aber unter dem aspekt strafbare Nötigung im Einzelfall geprüft werden.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
susannen aus s.

#3

12.11.2008, 11:47

Bringt auch nichts, spar dir das Porto. Bring den Mandanten dazu, seine 50,00 € abzuschreiben. Leider wird er auch eure Rechnung bezahlen müssen. Ärgerlich ist das zwar, manchmal aber nicht zu vermeiden. Bei einer größeren Forderung würde ich in solch einem Fall dem Schuldner mitteilen, dass auch ein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen kann mit allen daraus resultierenden unangenehmen Folgen. Das hat mir schon ein paar Mal geholfen!
Sonnenblume82
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#4

12.11.2008, 14:51

Vielen Dank für die Tipps! Hab´s nochmals mit nem außergerichtlichen Schreiben versucht, mal sehen, vielleicht kommt ja doch noch was bei raus. :-)
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