Frage bez. Pfüb

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Anna-Lena
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#11

14.02.2007, 13:38

Eine kleine Anmerkung hätte ich noch (oder hab´ ich´s überlesen? *grübel*):

Den PfÜB nicht, wie üblich, in 4-facher, sondern in 6-facher Ausfertigung einreichen. 1X Gericht, 1X Schuldner, 2X Bank-A und 2X Bank-B.

LG
Anna
Gast

#12

14.02.2007, 13:42

ja natürlich

:)
versteht sich doch von selbst, oder??? *gg*
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