Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Anna-Lena
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#11
14.02.2007, 13:38
Eine kleine Anmerkung hätte ich noch (oder hab´ ich´s überlesen? *grübel*):
Den PfÜB nicht, wie üblich, in 4-facher, sondern in 6-facher Ausfertigung einreichen. 1X Gericht, 1X Schuldner, 2X Bank-A und 2X Bank-B.
LG
Anna