Rücknahme vorläufiges Zahlungsverbot

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Minimaus

#1

14.02.2007, 09:51

Hallo,

ich habe vor zwei Wochen Zahlungsverbot und Erlass des Pfübs beantragt. Zahlungsverbot ist schon zugestellt worden. Vom Pfüb habe ich noch nichts gehört. Gegner will jetzt Raten zahlen. Ich soll das vorl. Zahlungsverbot zurücknehmen. Wie mache ich das?? Einfach bei der Bank anrufen? Denen was schreiben? Wenn ja, was?? Was ist mit dem Pfüb?? Danke schon im Voraus! :D
stuppsi
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#2

14.02.2007, 09:55

Machst am besten ein Schreiben an die Bank - per Fax -, dass das vorläufige Zahlungsverbot zurückgenommen wird und der zu erwartende PfÜb ruhend gestellt wird, aber bei Ausbleiben der Ratenzahlung und bei Eingang eines weiteren Pfüb´s von einem anderen Gläubiger sofort wieder aufgerufen wird.
Fax an die Bank würde ich aber erst rausschicken, wenn er eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben hat.
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Pepsi
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#3

14.02.2007, 09:56

:zustimm :good
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#4

14.02.2007, 09:59

jep, würd ich auch so machen.

Aber unbedingt dazu schreiben, dass die Pfändung rangwahrend wieder aufleben soll falls weitere Pfändungen eingehen.
Minimaus

#5

14.02.2007, 11:11

Hat da vielleicht mal einer eine Vorlage??
MrBoogie
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#6

14.02.2007, 12:10

ich würde dir noch empfehlen das schreiben erst rauszuschicken, wenn der schuldner die 1. rate gezahlt hat. sonst hebst du das auf, der hebt geld ab und zahlt net. dann ist das konto leer und er hält sich net dran.

also vielleicht erst mal die erste zahlung abwarten. warum sollen "wir" jetzt plötzlich nach dem schuldner tanzen? er war ja derjenige, der anlass zu den maßnahmen gegeben hat. er muss draus lernen. also net so einfach nachgeben!

gruß
christian
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Gast

#7

14.02.2007, 12:16

Da gebe ich meinem Vorposter Recht. Ich würde auch die 1. Rate abwarten. Wir kennen die Zusicherungen von Ratenzahlungen ja alle, und oft passiert trotz Zusicherung auch gar nix.
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Pepples
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#8

14.02.2007, 12:31

Ich würde das vorläufige Zahlungsverbot nicht zurücknehmen. Das sichert mir ja erst mal meinen Pfändungsrang für den Pfüb. Wenn der Pfüb dann zugestellt ist und der Schuldner ist erste Rate gezahlt hat, schreib die Bank an und stell die Pfändung ruhend. Wenn der Schuldner dann nicht mehr zahlen sollte, kannst Du den Pfüb wieder aufleben lassen.
Wer hat Dir denn gesagt, dass das VZV zurückgenommen werden soll. Anweisung vom Chef oder Wunsch vom Schuldner?
Wenn Wunsch vom Schuldner hat er leider Pech gehabt und muss ich meiner Vorgehensweise fügen.
Wenn Anweisung vom Chef, diesen auf Konsequenz eines möglichen Rangverlustet hinweisen.
Minimaus

#9

14.02.2007, 12:33

Der Schuldner hat die erste Rate schon gezahlt. Mein Chef hat es mit dem Schuldner zu abgesprochen. ER hat gesagt, wenn er die zweite Rate nicht zahlt, soll ich ein neues vzb machen. Was mach ich denn nun??
MrBoogie
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#10

14.02.2007, 12:37

dann würd ich das zurücknehmen und abwarten. notfalls nochmal machen. dann aber mit der konsequenz, dass nicht mehr nachgegeben wird.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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