Moin,
schön hier zu sein - bin neu und möchte gern meine erste Frage los werden, die mich allerdings schon eine Zeit lang quält:
Wir haben einen Mandanten, der seine Rechnung nicht bezahlen möchte. Nun habe ich auf Umwegen erfahren, daß ihm im Insolvenzverfahren bereits Restschuldbefreiung gewährt wurde.
Da ich mit Insolvenzrecht nicht so viel zu tun habe, möchte ich nun gerne wissen, was ich meiner aktuellen Rechnungsforderung machen kann. Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Shaya
P.S. Ich (29) blicke hier noch nicht ganz durch, deshalb fehlen auch ein paar Daten von mir: Ich bin gelernet Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte aus Berlin, lebe und arbeite seit 2 Jahren in Hamburg.
Insolvenzrecht
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Vielen Dank für die schnelle Frage, ich hab Dich nicht vergessen!
Ich komme nur leider nicht dazu, mir die Akte noch einmal anzusehen. Sie schmort schon ein paar Tage auf meinem Tisch herum. Aber versuche es die Tage noch, Dir Deine Frage zu beantworten.
Shaya
Ich komme nur leider nicht dazu, mir die Akte noch einmal anzusehen. Sie schmort schon ein paar Tage auf meinem Tisch herum. Aber versuche es die Tage noch, Dir Deine Frage zu beantworten.
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Die eine Rechnung ist dem Mandanten zugegangen, bevor die Restschuldbefreiung gewährt wurde, die andere Rechnung nachdem die Restschuldbefreiung gewährt wurde.
Ich hoffe wirklich, daß das was ich ahne, nicht wirklich wahr ist.
Bitte helft mir!
Shaya
Ich hoffe wirklich, daß das was ich ahne, nicht wirklich wahr ist.
Bitte helft mir!
Shaya
Hallo,
also RSB wurde sicherlich nocht nicht erteilt, sondern vielmehr die Ankündigung dergleichen.
Der Stand des Verfahrens ist erheblich: Ist das Insolvenzverfahren schon aufgehoben wurden ?
Wenn ja, dann ist die Forderung vor Insolvenz "weg". Bei der Forderung während/nach Insolvenz kommt es darauf an, wann die Leistung erbracht wurde.
MfG
ThoFa
also RSB wurde sicherlich nocht nicht erteilt, sondern vielmehr die Ankündigung dergleichen.
Der Stand des Verfahrens ist erheblich: Ist das Insolvenzverfahren schon aufgehoben wurden ?
Wenn ja, dann ist die Forderung vor Insolvenz "weg". Bei der Forderung während/nach Insolvenz kommt es darauf an, wann die Leistung erbracht wurde.
MfG
ThoFa