EGVP

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Pauline007
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#1

22.10.2008, 10:56

Hallo Leute,

Ab nächsten Jahr muss man doch die MB´s per EGVP übermitteln . Wie läuft das mit den Antrag auf VB ?
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Smilie
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#2

22.10.2008, 10:57

Ähm - das musst du ab dem 1. Dezember diesen Jahres schon machen!
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Pauline007
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#3

22.10.2008, 10:59

Ja auch gut um das geht es mir eigentlich nicht, weil ich des eh schon mach. Aber was ist mit VB ?????
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
gkutes

#4

22.10.2008, 11:14

den bekommste wie jetzt auch zugeschickt und dann kannste den ausfüllen und zurückschicken

wenn du das eh schon machst, könntest du das eigentlich wissen. :roll:
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Smilie
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#5

22.10.2008, 11:16

Du bekommst die Formulare - wie jetzt auch schon. Die musst Du ausfüllen und zurückschicken.
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#6

22.10.2008, 12:12

Es ist ein sehr aktuelles Thema und ich weiß überhaupt nicht bescheid! :oops: :heul
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jujo
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#7

22.10.2008, 12:31

Sicher dass man die VB-Anträge noch mit der Post bekommt? Wir machen die Übertragung schon mit dem EGVP. Wir bekommen eine Zustellnachricht bzgl. des MB vom Gericht und notieren und, wann wir den VB über EGVP beantragen können. Haben auch schon einen Titel so erwirkt, aber ein VB-Antragsformular ist bei uns nicht mit der Post gekommen.
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Pepsi
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#8

22.10.2008, 20:12

Leute, lest dochmal richtig... es kommt auf den Ausbaugrad drauf an
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