Die Unvollständigkeit und Unleserlichkeit der VV!!!

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#1

21.02.2006, 10:33

Ich habe hier mal wieder ein Vermögensverzeichnis, was mich total annervt!
Die Gerichtsvollzieher schreiben ja bekanntlich oft sehr unleserlich und von umfassenden und vollständigen Informationen kann ja meist nicht die Rede sein...

Hier hat die Schuldnerin angegeben, dasss 4 (!) Pkw aus versicherungsrelevanten Gründen auf sie zugelassen seien. Es ist das Fabrikat, Baujahr und der km-stand angegeben, doch keine Kennzeichen und keine Angaben zum Halter/Fahrer. Es ist nur dahingekritzelt "sind nur aus vers.-Gründen auf mich zugelassen. Fährt mein Sohn".

gggrrrhhhh: wie heißt der sohn, wo wohnt der???

Weiterhin nutzt sie angeblich nur das Girokonto ihres Mannes.

Ich würde nun gerne eine ERgänzung zu den Punkten beantragen, meine Fragen:

1.) Schreibe ich direkt den GVZ an?
2.) Fällt eine Gebühr an?
3.) Ist es versicherungstechnisch möglich, dass Fahrzeuge auf jemanden zugelassen sind und eine andere Person der Halter sprich Eigentümer des Kfz ist und kann ich dann überhaupt eines der Pkw pfänden???
4.) Wenn ich die Angaben zu dem Girokonto des Mannes habe, über welches die Zahlungen auch für die Frau laufen, kann ich dann einen Herausgabeanspruch o. ä. gegen den Kontoinhaber pfänden??

Ich finde es immer wieder unmöglich, was für einen Arbeitsaufwand die Gerichtsvollzieher produzieren mit ihrer unleserlichen Schrift! Ich sitze hier manchmal und rätsele vor mich hin, da ich mir viele VV anzugucken habe, rufe ich auch schon mal einen GVZ an, weil ich eine Zahl o. ä. einfach nicht entziffern kann!

((Und solche Dinge wie die mit den Pkw: Der GVZ müsste doch von sich aus darauf hinweisen, dass das Kennzeichen wenigstens anzugeben ist, wie soll man sonst den Halter ermitteln???)) :(

Aber das nur um mir Luft zu machen, wichtig sind mir eigentlich die Fragen wie ich nun an die Informationen komme und ob ich damit was anfangen kann... :roll:
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#2

21.02.2006, 11:00

zu 3.)
Ich hatte mein eigenes KFZ auch schon so laufen.
Im Brief stand ich, die Versicherung gehörte meiner Mama. Das geht also.

Zu dem Rest kann i auf Anhieb nix sagen.

Und das muss man alles positiv sehen.

Mehr Arbeitsaufwand = mehr Arbeitsplätze = weniger Arbeitslose :wink:

MfG Kathy
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#3

21.02.2006, 11:13

Sorry, habe ich mich wohl falsch ausgedrückt:

Also dass das geht mit der Versicherung weiß ich!

Aber die Frage ist: Ist der Versicherungsnehmer automatisch der Halter, also Eigentümer, der den ich in Anspruch nehmen kann?
Ich glaube nämlich nicht, gab es da nicht in den letzten Jahren eine Änderung???

Da ich selber kein Auto habe und wenig Verkehrsunfälle bearbeite weiß ich diese Dinge momentan nicht sicher!

Bei dir, Kathy, wäre es ja dann auch so, dass du selber Halter und Eigentümerin warst und deine Mutter nur VN.

Müsste man wohl per Halterauskunft herausfinden... in meinem Fall!
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#4

21.02.2006, 14:19

Also bei mir war ich der Halter (stand im Brief) und meine Mama der VN (stand im Versicherungsschein)

Du musst halt rausfinden, wer im Fahrzeugbrief steht der ist auch Halter des KfZ

MfG Kathy
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#5

21.02.2006, 18:29

Hallo =)

Warum stellst du nicht einfach einen Antrag auf Ergänzungs-EV. Schildere dem GVZ genau dein Problem - wofür du das brauchst und schick ihn nochmal los.. Meistens telefoniere ich nochmals mit ihm und beschwere mich über die schlampige Arbeit. Ich finde man sollte den Gerichtsvollziehers viel öfters die Leviten lesen. Habe dieses Geschmiere in jeder zweiten Akte..
Es Annile :hurra
Andreas

#6

21.02.2006, 21:59

Halterauskunft wirst du nicht kriegen, das nur nebenher. Halterauskünfte kriegt man nur im Zusammenhang mit straßenverkehrsrechtlichen Verstößen oder so ähnlich :wink:
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#7

22.02.2006, 08:03

@ Andreas

oder wenn man einen Polizisten kennt, der mal kurz für einen nachguckt

MfG Kathy
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#8

22.02.2006, 08:42

@Andreas:

Danke, das mit der halterauskunft habe ich mir zwar gedacht, war mir aber nicht sicher! Nun weiß ich ja das schonmal... (also dass das nicht geht!)

Zu meinen eigentlichen Fragen:

???
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#9

22.02.2006, 09:11

Ich würde auch wie bereits vorgeschlagen, einen Antrag auf Ergänzung des VV stellen und den GV auch noch mal auf die unleserliche Schrift hinweisen und ihn darum bitten, sich mehr Mühe zu geben. Ich würde vielleicht sogar überlegen, ob ich am Ergänzungstermin teilnehme, denn oftmals fällt dem Gläubiger auch noch etwas ein, was sonst vielleicht dem GV nicht offenkundig einfällt, weil er davon eventuell keine Kenntnis hat.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Gast

#10

03.04.2006, 08:58

Jara hat geschrieben:Ich habe hier mal wieder ein Vermögensverzeichnis, was mich total annervt!
Die Gerichtsvollzieher schreiben ja bekanntlich oft sehr unleserlich und von umfassenden und vollständigen Informationen kann ja meist nicht die Rede sein...
Tatsache ist, dass die Handschrift vieler GV's tatsächlich sehr unleserlich ist und viele Protokolle - besonders wenn sie von Hand erstellt werden -
unansehnlich und unleserlich sind. Tatsache ist jedoch auch, dass Vermögensverzeichnisse vom Schuldner auszufüllen und vorzulegen sind.
Da die Handschrift vieler Schuldner jedoch kaum als "Schrift" bezeichnet werden kann, fülle ich viele Vermögenverzeichnisse - nach den Angaben des Schuldners - selbst aus. Man sollte auch in diesen Dingen nicht verallgemeinern. Zum Inhalt der Vermögensverzeichnisse haben viele Anwaltsbüros falsche Vorstellungen. Der Schuldner hat ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen. Das Vermögen anderer Personen hat darin nicht zu suchen. Es ist nicht ungewöhlich, dass PKWs nicht auf dem Besitzer oder Eigentümer zugelassen sind. Die PKWs meiner beiden Söhne sich auf mich zugelassen, aber weder mein Eigentum noch befinden sich diese in meinem Gewahrsam. Ein allgemeiner Hinweis im Vermögensverzeichnis müßte deshalb genügen damit nicht später der Eindruck entsteht, der Schuldner hätte Fahrzeuge die auf ihn zugelassen sind verschwiegen. Unstreitig ist, dass bei der Schuldner bei der Nutzung eines fremden Kontos Name und Anschrift des Kontoinhabers angeben muss. Mehr aber auch nicht.
Antworten