Blöde Frage:
Muss einen MB aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft machen.
Was kreuze ich an:
1. Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist
oder
2. Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt
???
MB - Bürgschaft
- PeeDee
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Rein nach dem Ausschlussprinzip 1.
Ich hab mir gemerkt, dass nur bei Schadensersatz oder Schmerzensgeld 2. anzukreuzen ist, sonst nie.
Also würde ich 1. sagen.
Ich hab mir gemerkt, dass nur bei Schadensersatz oder Schmerzensgeld 2. anzukreuzen ist, sonst nie.
Also würde ich 1. sagen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- Foren-Azubi(ene)
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Hallo,
ich würde sagen, dass es nicht von einer Gegenleistung abhängt. Ist, glaube ich, wie ein Schuldanerkenntnis zu handhaben.
- 100 %ige Richtigkeit wird nicht gewährt -
ich würde sagen, dass es nicht von einer Gegenleistung abhängt. Ist, glaube ich, wie ein Schuldanerkenntnis zu handhaben.
- 100 %ige Richtigkeit wird nicht gewährt -
- PeeDee
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zwei Antworten, zwei Meinungen und beide nicht sicher... DAS nenn ich mal gute Frage
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