Nebenforderung MB

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Juli28
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#1

08.10.2008, 14:49

Hallo an Alle,
hab grad gemerkt das ich in einem Mahnbescheid vergessen habe als Nebenforderung unsere Gebühren geltend zu machen. Was kann ich da tun? Hab vergessen sie vorher im Forderungskonto einzubuchen und deshalb sind sie bei der Erstellung des MB auch nicht erschienen. Aber mir ist das erst jetzt aufgefallen als ich die Rechnung vom Gericht bekommen habe.
HHHIIILLLFFFEEE!!!!!!
Kanzlei-AM
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#2

08.10.2008, 15:04

Wenn du den VB beantragst, kannst du diese ja mit reinbringen, zumindest die 2300. Wie das mit dem Minderungsbetrag aussieht, weiß ich nicht, da kann ich dir nur vorschlagen, mal beim AG anrufen. Vielleicht ist es möglich, mit einem zusätzlichen Antrag die Forderung noch geltend zu machen.
Ansonsten, wenn Widerspruch eingelegt wird, in der Klagebegründung noch zusätzlich die Kosten mit reinbringen.
Kanzlei-AM
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#3

08.10.2008, 15:04

Wenn du den VB beantragst, kannst du diese ja mit reinbringen, zumindest die 2300. Wie das mit dem Minderungsbetrag aussieht, weiß ich nicht, da kann ich dir nur vorschlagen, mal beim AG anrufen. Vielleicht ist es möglich, mit einem zusätzlichen Antrag die Forderung noch geltend zu machen.
Ansonsten, wenn Widerspruch eingelegt wird, in der Klagebegründung noch zusätzlich die Kosten mit reinbringen.
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#4

08.10.2008, 15:21

Die Geschäftsgebühr fällt ja nur an wenn man vor dem MB außergerichtlich tätig war. Wenn ich jetzt gleich mit dem MB beauftragt werde ohne vorgerichtliches Mahnschreiben dann fällt keine an oder?
- Mein Gott stell ich heut dumme Fragen aber hab irgendwie heute den totalen Blackout Tag- Sorry
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#5

08.10.2008, 15:35

Richtig, wenn Du vorher net außergerichtlich tätig warst, dann fällt auch keine GG an.

Übrigens: So Tage hat jeder Mal! :wink:
Viele Grüße Birgit
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#6

08.10.2008, 15:40

Danke ´für Deine Antwort Birgit, aber heute brummt mir echt der Schädel und ich glaub ich brüt auch was aus. :roll:
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#7

08.10.2008, 15:47

Stimmt, dann nicht. Dann hast du auch im MB-Antrag nichts vergessen.
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#8

08.10.2008, 15:56

:zustimm Die MB-Gebühren werden vom Gericht selbst errechnet.
Viele Grüße Birgit
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#9

09.10.2008, 11:44

Hoi, hab auch mal ne Frage zum Thema "Nebenforderung".
Bei uns ist die Geschäftsgebühr zweifelsfrei angefallen, also habe ich sie mit aufgenommen. ABER: Wir haben nach dem Mahnschreiben eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner geschlossen, in der sich der Schuldner auch bereit erklärt hat, eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG zu zahlen. Die Ratenzahlung wurde nich eingehalten, so dass ich jetzt MB beantrage. Meine Frage: Wo in dem Formular schreibe ich die Einigungsgebühr hin? Kann ich das Mahnschreiben quasi unter "Mahnkosten" und die Einigungsgebühr unter "Inkassokosten" schreiben? Bei "Sonstige Nebenforderung" ist ja nur für eine Sache Platz, sollte ich dort den Gesamtbetrag reinschreiben? Wie würdet ihr hier verfahren?
susannen aus s.

#10

09.10.2008, 11:49

Ich würde einfach eine weitere Hauptforderung aufnehmen. Du hast ja sicherlich auch eine entsprechende Kostennote erstellt. Du hast also auch ein Rechnungsdatum und eine Rechnungsnummer und müsstest Dich meines Erachtens gar nicht so verbiegen!
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