Anrechnung der vollen Geschäftsgebühr im MB

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skugga
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#11

19.09.2008, 22:06

Meine Kristallkugel fragt, ob Euer Mandant zufällig vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das hat mir nämlich auch schon mal ne Monierung gebracht, weil ichs bei der Höhe der GG vergessen hatte...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
arcangel71
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#12

20.09.2008, 12:12

skugga hat geschrieben:Meine Kristallkugel fragt, ob Euer Mandant zufällig vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das hat mir nämlich auch schon mal ne Monierung gebracht, weil ichs bei der Höhe der GG vergessen hatte...
Hatte ich auch zuerst dran gedacht. Habe dann mal den Online Mahnantrag neu erstellt und bei der GG nur den Netto Wert eingegeben und trotzdem kam der Warnhinweis.
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Pepsi
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#13

20.09.2008, 16:17

wie der Begriff Minderungsbetrag schon sagt, das ist der Betrag um den die VG gemindert wird..
arcangel71
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#14

21.09.2008, 08:03

Also nochmal:

Gegenstandswert außergerichtl. & MB: 606 € (Mdt. vorsteuerabzugeberechigt !)
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 84,50 EUR
Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen: 42,25 €

Sehe da keinen Fehler !
Tanna
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#15

26.09.2008, 14:46

na siehste, da haben wir´s ja schon. die böse Mehrwertsteuer war´s mal wieder...

aber ich hab hierzu auch ne Frage. Wir haben immer das gleiche Problem, aber vor allem wenn es um zwei Mandanten geht; a) die einen bestehen aus 4 Auftraggebern, b) die anderen aus zwei. Wir scheinen uns da ganz dumm anzustellen. Unseres Erachtens müssen wir doch bei:

a) ne 1,55-fache Gebühr bekommen (0,65 zzgl. 3 x 0,3 = 1,55)
b) ne 0,95-fache Gebühr

oder muss das so gerechnet werden

a) 1,3 + 3 x 0,3 = 2,2 abzgl. (höchstens) 0,75 = 1,45
b) 1,3 + 0,3 = 1,6 abzgl. (höchstens) 0,75 = 0,85.

Wäre nett wenn einer uns da weiterhelfen könnte... Danke schonmal...
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Pepsi
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#16

26.09.2008, 14:48

umstritten ist, ob die Erhöhung mit angerechnet werden muss (ich bin u.a. der Meinung ja, weil die Erhöhung keine eigene Gebühr ist, muss sie mit der VG angerechnet werden)
bianca82
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#17

07.10.2008, 14:53

Habe auch gerade wieder eine Monierung auf dem Tisch. Ich dachte, dass mit dem Minderungsbetrag hat sich nun mal bald erledigt.

Also dieser muss nun doch immer noch angegeben werden wenn ich es richtig verstehe?

Habe im MB Antrag nur die Geschäftsgebühr geltend gemacht ohne den entsprechenden Minderungsbetrag anzugeben.

Allerdings habe ich noch etwas festgestellt. Kann es auch sein, dass die Daten falsch übermittelt wurden. Habe den Barcode Antrag veranlasst. Habe die Monierung auch wegen der Höhe der Geschäftsgebühr erhalten. Diese ist in der Monierung allerdings anders (höher) als tatsächlich geltend gemacht. Die Kopie vom Antrag in der Akte weist einen anderen Betrag aus, den richtigen. Wie ist das denn möglich?
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Pepsi
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#18

07.10.2008, 19:06

ja Minderungsbetrag brauchen wir weiterhin, wenn sie das mit der Anrechnung der GGund VG nicht anders regeln..

k.a. richtig angeben und fertig
Kanzlei-AM
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#19

08.10.2008, 14:46

Ich würde mal beim AG anrufen bzw. der Monierungsantwort die vorgerichtliche Rechnung mitschicken.
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