e. V. und nix dahinter, was nun?

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Sylvia1964
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#11

25.01.2007, 18:23

Wir gehen zu keinem EV-Termin. Vorstellen kann ich mir ein solches Beisein auch nur bei ganz speziellen Schuldnern.

In Deinem Fall würde ich die bisherigen Vollstreckungskosten nach §788 ZPO festsetzen lassen. Dadurch erreichst Du, dass die ZV-Kosten ab Antragstellung auch mit 5% über Basis verzinst werden. Du hast dann am Ende noch den eigentlichen Schuldtitel und weiterhin den KFB 788ZPO. Beides immerhin verzinslich. Diee Restunterlagen verwahre ich in separaten Ordnern, wo nur noch je eine Klarsichthüllte pro "erfolglosem" Schuldner reicht. Die restliche Akte kommt weg. Die Kandidaten des ZV-Ordners fordere ich mindestens jährlich zur Zahlung auf. So bin ich immer einigermaßen auf dem Laufenden, wenn einer verzieht und kann mit EMA hinterherforschen. Außerdem prüfe ich alle drei Jahre die erneute EV.
Die meisten dieser Fälle bleiben vermutlich erfolglos. Hin und wieder passiert mal so was "Spannendes", wie eine Insolvenz, wo du dann die Forderung beim Insolvenz-Verwalter anmelden kannst und irgendwann, Jahre später ohne Zinsen noch eine Erfolgsquote von 0,xx Prozent rausholst.

Gruß - Sylvia
Anton79
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#12

25.01.2007, 18:26

hi ja ich sags mal so bei hohen forderungen geht einer unserer anwälte mit zum e.V. termin und ich muss bestätigen, das bringt was.

in einer bestimmten sache , hatte ich unzählige widersprüchlichkeiten aufgedeckt , die sich aus der e.V. ergaben . habe dann dei ergänzende e.V. beantragt und einen anwalt hingeschickt. er hat dann gezielt nachgehackt und aufgrund der kenntnisse im verfahren sofort den schuldner auch dort in die mangel nehmen können, wo der gerichtsvollzieher nur ein häckschen im protokoll gemacht hätte.

es ergaben sich in der folge noch weitere ansätze zur ZV die dann zum erfolg führten.
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schneeflocke
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#13

25.01.2007, 18:31

@anton

also scheint doch was wahres dran zu sein, dass es in manchen Fällen sinnvoll ist dorthin zu gehen.

Werde beim nächsten Mal, wenn eine e.V. terminiert wird, mir den Vorgang noch genauer ansehen und überlegen, ob es wirklich Sinn macht, da mal aufzulaufen.

Schneeflocke
Märry

#14

25.01.2007, 19:35

Als ich im Sept. wegen meines Fernstudiums in Berlin war, sagte die Anwältin, die bei uns die ZV gemacht hat, auch, daß sie oft/immer zu E.V.-Terminen geht (hat sie sonst nichts zu tun? :roll: )
Naja, auf jeden Fall hat sie auch von einigen interessanten Informationen berichtet, die sie dann dort vom Schuldner auf diverse Fragen hin rausbekommen hat..
Ich denke, daß das schon was bringen kann, wenn man zu E.V.-Terminen geht.. Manche E.V.´s lassen ja echt zu wünschen übrig... :? Und die Gerichtsvollzieher haben ja wahrscheinlich auch nicht groß Lust, da nochmal nachzufragen..
Gast

#15

25.01.2007, 20:15

Habe erst einmal erlebt, dass ein Gläubiger am EV-Termin teilgenommen hat.
Gab nur unnötige Unruhe.
Bedenke:
Geladen werden meist mehrere Schuldner zur gleichen Uhrzeit (Wartezeit)
Viele Schuldner kommen unnetschuldigt nicht zum EV-Termin
Sollte man mit dem Angaben im Vermögensverzeichnis nicht einverstanden sein, weil dieses nicht vollständig ausgefüllt ist, besteht die Möglichkeit des Nachbesserungsantrags.
Gast

#16

25.01.2007, 20:17

Märry hat geschrieben:Und die Gerichtsvollzieher haben ja wahrscheinlich auch nicht groß Lust, da nochmal nachzufragen..
Das hat nicht mit Lust zu tun, das ist der Job und den versuche ich so gut zu machen, wie es geht.
Bei vielen Schuldnern ist aber einfach nichts zu holen.
Märry

#17

25.01.2007, 21:53

[quote="theo schmitz"][quote="Märry"]Und die Gerichtsvollzieher haben ja wahrscheinlich auch nicht groß Lust, da nochmal nachzufragen..[/quote]

Das hat nicht mit Lust zu tun, das ist der Job und den versuche ich so gut zu machen, wie es geht.
Bei vielen Schuldnern ist aber einfach nichts zu holen.[/quote]

Sorry, wollte keinem auf die Füße treten!
Aber es kommt manchmal echt so rüber von den GV - jedenfalls bei uns hier.. Nachbesserungsanträge habe ich auch schon einige gestellt und die waren auch nicht immer hilfreich.
Aber wie gesagt: Sorry, will den GV nicht auf die Füße treten!
Der Job ist auch nicht gerade einfach..
Zuletzt geändert von Märry am 26.01.2007, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
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dundine
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#18

26.01.2007, 08:04

also ich hab mal eine gläubigerin zum ev-termin geschickt. klar war das dem schuldner nicht recht und er muss wohl ganz schön rumgemotzt haben. das zeigt aber wohl ganz deutlich, dass er hätte sonst ein paar angaben, die für uns interessant waren, weggelassen hätte....

also ist sicher ab und an, wenn man etwas über einkommen oder besitztümer des schuldners weiss, ganz hilfreich, dort mit aufzutauchen und ganz gezielt danach zu fragen.
Kathrin
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#19

26.01.2007, 08:28

es kommt auch auf die Masse der EVs an. Wir machen Inkasso, und ich würde Wahnsinnig werden, wenn mein Chef neben seinen Strafrechtsverhandlungen, die eh schon immer ganze Tage dauern, durch Deutschland tingeln würde und die EV-Termine wahrnehmen würde. Aber bei speziellen Fällen, d.h. wenn die Forderung hoch genug ist, würde ich es mir eventuell auch überlegen. Ist vielleicht gar nicht so schlecht.

Und naja, die Lust der Gerichtsvollzieher ist auch so ne Sache. Was ich schon für VVs bekommen hab, unmöglich... Ohne Datum, ohne nähere Angaben usw. Echt schlimm... da muss man ständig hinterher fragen, und kommt nicht weiter. Ganz davon zu schweigen, dass überhaupt erstmal die Vollstreckung anläuft... 4 Monate Wartezeit scheinen ja inzwischen total normal. Früher bekomm ich inzwischen nurnoch selten eine Antwort. Hatte sogar schon mal den Fall, dass über 6 Monate vergangen sind, bevor ich ne Antwort vom GVZ bekommen hab, dass der Schuldner doch vor 2 Wochen die EV abgegeben hat. Da ärgert man sich doch echt schwarz, oder?
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
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Vorzimmerkeule
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#20

26.01.2007, 08:30

Schneeflocke, kann es sein, dass wir auf dem gleichen Seminar waren?! Ich hatte nämlich auch so einen Dozenten, der keinerlei Verständnis aufbringen konnte, dass niemand von uns zum EV-Termin geht.
Liebe Grüße, Manu
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