Inkassokosten im MB bei Haufe

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Dannni
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#1

25.09.2008, 13:56

Hallo!

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Wir arbeiten mit Haufe Inkasso und haben gerade die aktuellste Version erhalten. Nun wollte ich fleißig Mahnbescheide erstellen (per Diskette), finde aber nicht so die richtige Stelle um die Inkassokosten für die Einreichung des MBs einzugeben.

Also ich kann vorgerichtliche Inkassokosten geltend machen (zumindest glaube ich, dass das Feld nur hierfür gedacht ist) aber die Kosten gem. Nr. 3309 VV RVG nicht. Werden die vom Gericht automatisch berechnet (an sich gibts da ja nicht viel zu berechnen, da es eh immer 25,00 euro sind), so wie die Gerichtskosten auch oder weiß jemand wie ich das eintragen muss???

Wäre toll wenn mir da wer helfen kann!!!

LG
Stefan1980
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#2

25.09.2008, 14:38

Die Nr. 3309 RVG ist die Gebühr für einen ZV-Auftrag!? Hast du dich vll. damit versehen?

Solltest du u. a. für ein Inkasso-Unternehmen arbeiten, dann ist es richtig, dass du nur 25,00 EUR für das gerichtl. Mahnverfahren bekommst. Ein eigenes Feld dafür gibt es eigentlich nicht. Wenn du den MB per Papier machst, mussen die 25,- in Zeile 46 in dem Feld "Betrag" eingegeben werden. Per Diskette oder EGVP wird zumindest bei unserer Software dieser Betrag nicht direkt angezeigt sondern in der Datei selbst gespeichert, die dann zum AG geschickt wird.
Dannni
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#3

25.09.2008, 15:01

Ups.. ja 3305 meinte ich natürlich.

Super, das war mir schonmal ne Hilfe, also hoffe ich, wenn ich das da eingebe und es nicht angezeigt wird, dass es auch bei unserem Programm trotzdem mit drin ist. Naja Versuch macht kluch! :-)
Stefan1980
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#4

25.09.2008, 15:32

Noch zur Info:

Die 25,00 EUR ist keine Gebühr nach 3305 RVG sondern nach § 4 Abs. 4 RDGEG :)
Zuletzt geändert von Stefan1980 am 25.09.2008, 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
Dannni
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#5

25.09.2008, 15:38

Hm, naja dann halt nicht nach 3309, aber an sich steht ja im RDG, dass wir nach RVG abrechnen können oder vielmehr müssen, wie auch immer, ihr wisst schon was ich meine :-)

Man könnte sich ja noch drüber streiten, ob es 25 Euro netto oder brutto sind, aber das gehört hier jetzt wohl nicht hin :-)
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