Mahnbescheid gg. Einzelfirma

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#21

27.03.2008, 13:47

@Oliver:

da kann ich dir auch teilweise recht geben ... aber manchmal hat man auch jemand nettes dran auch wenns nicht oft vorkommt ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
OliOS2
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#22

27.03.2008, 13:55

@Butterfly und Sunshine:

Man darf es in der Tat nicht persönlich nehmen.
Schließlich arbeiten an der anderen Leitung auch nur Menschen, die vielleicht ausgerechnet an diesem Tag einen ganz schlechten Tag erwischt haben.
Ich für meinen Teil komme eigentlich mit 99% der Leute aus. Es mag eventuell von Vorteil sein, dass es bei Gericht, zumindest bei den Geschäftsstellen, zumeist weibliche Angestellte gibt. Wenn ich dann merke, dass ich eventuell mit meinem Anruf "störe/nerve", bleibe ich trotzdem freundlich und mache gegebenenfalls zur Aufmunterung einen kleinen Witz bzw. verstricke sie in einen kurzen Smalltalk.

Wenn man stets freundlich ist, bleibt man auch in deren Gedächtnis und wird tatsächlich beim nächsten Anruf ganz anders behandelt.

Gruß Oliver
Tigra
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#23

27.03.2008, 13:57

na dann weiterhin viel telefonerfolg!
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Melly27
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#24

24.09.2008, 15:11

So, ich grübel grad über meinem nächsten Mahnbescheid.

Es geht hier um eine Einzelfirma und ich hab mich jetzt so durch das komplette Forum gelesen und hab jetzt festgestellt, dass ihr scheinbar alle den MB gegen den Inhaber persönlich macht.

Einige haben dann aber auch geschrieben, dass sie trotzdem die 8 % Zinsen über Basiszinssatz hernehmen, was scheinbar noch keinen beim Gericht gestört hat (welches Wunder *g*)

Und was mach ich denn jetzt mit dem Gerichtsstand? Ich mach den MB gegen den Inhaber persönlich, setze aber die 8 % Zinsen wie gegen ne Firma an. Gilt da jetzt trotzdem die Gerichtsstandsvereinbarung oder muss ich dann den Gerichtsstand des Antragsgegners einsetzen?
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Astraea82
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#25

24.09.2008, 15:43

Ha, ich mach das auch immer so. MB gegen den Inhaber der Einzelfirma und den Gerichtsstand am Wohnort des Schuldners, also Inhabers. Ging bei mir bislang immer ohne Monierung.
Melly27
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#26

24.09.2008, 15:55

Hm, ok. Hab ich jetzt schon fast vermutet.

Aber es wär halt besser, wenn unsere Gerichtsstandsvereinbarung gelten würde, weil da ein evtl. Verfahren dann "nach Hause" kriegen würde, und net ans andere Ende von Deutschland müsste... Aber da hab ich dann wahrscheinlich keine Chance, oder wie seht ihr das?
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stff
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#27

25.09.2008, 12:58

Wenn wir eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegen haben, dann geb ich auch immer das Gericht "zu Hause" an, habe bis jetzt keine Probleme damit gehabt!
Aber was nicht ist, kann ja noch werden, oder wie war das?! :wink:
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DumDiDum
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#28

25.09.2008, 13:39

Es geht hier um eine Einzelfirma und ich hab mich jetzt so durch das komplette Forum gelesen und hab jetzt festgestellt, dass ihr scheinbar alle den MB gegen den Inhaber persönlich macht.

Einige haben dann aber auch geschrieben, dass sie trotzdem die 8 % Zinsen über Basiszinssatz hernehmen, was scheinbar noch keinen beim Gericht gestört hat (welches Wunder *g*)

Und was mach ich denn jetzt mit dem Gerichtsstand? Ich mach den MB gegen den Inhaber persönlich, setze aber die 8 % Zinsen wie gegen ne Firma an. Gilt da jetzt trotzdem die Gerichtsstandsvereinbarung oder muss ich dann den Gerichtsstand des Antragsgegners einsetzen?


Wenn man einfach alles abschreiben könnte, bräuchte man ja keine Rechtsanwälte:

Also mal zur Klarstellung:
Firma ist nicht gleich Firma!
Unter der Rubrik Firma ist die Einzelfirma einzutragen, wenn der Inhaber Kaufmann ist, und ins HR eingetragen ist.

Wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, die ein Typ inne hat, der aber nicht eingetragen ist, haftet er persönlich ganz normal - wie jeder anderer Schuldner.
Und ist natürlich auch nicht bei der Firma einzutragen, aber zur Klarstellung mit seinem Firmennamen. Aber er ist Unternehmer im Sinne § 14 BGB, daher die 8%Punkte, aber natürlich nur, wenn er seiner betrieblichen Tätigkeit nachgeht.
Melly27
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#29

25.09.2008, 15:59

Ok, jetzt hast du mich komplett verwirrt :?

Wenn also e.K. - dann bei Firma eintragen - soweit komm ich mit.

Wenn aber nicht e.K., dann den Firmennamen in Spalte 1 eintragen, wie eine natürliche Person und 8 % Zinsen?

Gibts da dann keine Probleme mitm Gericht?
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