2. vollstreckbare Ausfertigung, da Unterlagen futsch

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Summerof77
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#1

18.01.2007, 11:04

Guten Morgen oder

:mahlzeit

Heute wieder eine Frage an Euch alle, da mein (Rechts-)Latein nicht ausreicht. :roll:

Ich habe einen ZV-Auftrag mit EV im JAhre 2005 ans Gericht gegeben. Der GV hat versucht zu vollstrecken, dann kam die EV, die der Schuldner nicht abgeben wollte, dann wurden vom GV die Unterlagen zwecks Erlaß Haftbefehl ans Gericht gegeben. Nur von dort habe ich sie nicht wiedererhalten, nach längerem Hin und Her habe ich erfahren, daß diese schon längst an uns übersandt wurden. Sie sind hier jedoch nie eingegangen.

Nun möchte ich eine zweite Ausfertigung des VB beantragen. Ist auch kein Problem. Aber was ist mit den ZV-Unterlagen aus den ganzen Vollstreckungsmaßnahmen vorher. Kopien existieren nicht von allen Schreiben. Kann ich das im Antrag mit aufführen, daß ein weiterer Beschluß erlassen wird, der die Rechtmäßigkeit der Kosten feststellt?

Liebe Grüße aus dem Auge des Hurrikan (die Ruhe vor dem Sturm kehrt gerade ein, aber ich erwarte den Orkan in einer Stunde) :angst

Summer
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Gast

#2

18.01.2007, 11:11

Ohne Nachweis des Entstehens der RA- und GK- und GVZ-Kosten wird wohl eine Festsetzung bei Gericht nicht hinhauen. Vielleicht kann der GVZ ja noch in seinen Unterlagen seine Rechnungen finden, damit Du wenigstens diese hast. Anhand des Fokos und der Buchhaltung wird man ja die RA- und GVZ-Kosten auch noch zusammen bekommen, oder?

Liebe Grüße Schlaubi

Ich bin ca. 4 Stunden von Dir entfernt, also werde ich wohl am Nachmittag den Orkan zu spüren bekommen. Bei uns ist die Unwetterwarnung so ab 15.00 Uhr durchgesagt. Auweia!! :?
Bärchen

#3

19.01.2007, 14:18

:zustimm

Habt ihr von den GV-Kosten oder euren Anträgen nichts in der Akte, Buchhaltung oder so?

Von unseren Anträgen existieren die in der Dokumentenverwaltung
Von den Auslgen (GV-Kosten, GK usw.) existieren jeweils Kopien in der Buchhaltung hinter der jeweiligen Buchung.
Gast

#4

19.01.2007, 18:28

Hallo!

Das ist natürlich blöd, wenn ihr keine Kopien habt. Ist aber bei uns auch nicht anders...

Was ich mir überlegt habe:

Ihr habt ja vorher schon mit den Unterlagen vollstreckt. Normalerweise sollte ja das Gericht vor Erlass eines Pfübs prüfen, ob alle Titel und auch die Belege da sind, die Ihr in Eurer Forderungsaufstellung aufgeführt habt.

Ich würd mal bei Gericht anrufen, das Problem schildern und fragen, ob sie die Kosten (zumindest lt. dem letzten Pfüb) festsetzen können, da die Belege ja bei der letzten Maßnahme dabei waren und der Pfüb schließlich so erlassen wurde.

Ich hoffe, du konnest mir folgen ;-)

Vielleicht geht das ja irgendwie. Irgendeine Möglichkeit gibts da bestimmt. Ich würd mal beim Vollstreckungsgericht anrufen.
na

#5

20.01.2007, 14:08

Vom PfÜb war doch gar nicht die Rede, oder?

Blöde Situation.

Zunächst würde ich mal beim GVZ anrufen und nachfragen, ob er Dir Kopien seiner Rg'en zusenden könnte.

Und wg. Euren Kosten... habt Ihr da tatsächlich gar nichts in den Unterlagen?

Ruf bei dem Gericht -welches für die Kostenfestsetzung zuständig ist- an und schildere Deine Situation, aber mach Dich vorher drauf gefasst, dass Du einen blöden Spruch zu hören bekommst von wg. "selbst Schuld, wenn Sie keine Kopien fertigen".

Arbeitet Ihr vielleicht mit einer elektronischen Akte? Dort hättest Du doch die ZV-Unterlagen drin... ansonsten fällt mir nichts ein.

Viel Glück!
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Summerof77
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#6

25.01.2007, 14:27

Hallo Leute!

Also, geholfen hat mir das Gericht nicht wirklich....können wir nicht machen, blablablub! Ich werde es einfach beantragen und beifügen, was ich noch finden kann. Die Aufträge von uns habe ich natürlich in der Akte, aber alle NAchweise nicht mehr. HAtte die Akte vor JAhren von einer Kollegin übernommen, die anders gearbeitet hat als meiner einer. Blöd für mich, aber danke für die Tipps!

LIebe Grüße

Summer (ist inzwischen tief verschneit bei uns, komisches Wetter :pcwink
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