![Mahlzeit ! :mahlzeit](./images/smilies/mahlzeit.gif)
Heute wieder eine Frage an Euch alle, da mein (Rechts-)Latein nicht ausreicht.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich habe einen ZV-Auftrag mit EV im JAhre 2005 ans Gericht gegeben. Der GV hat versucht zu vollstrecken, dann kam die EV, die der Schuldner nicht abgeben wollte, dann wurden vom GV die Unterlagen zwecks Erlaß Haftbefehl ans Gericht gegeben. Nur von dort habe ich sie nicht wiedererhalten, nach längerem Hin und Her habe ich erfahren, daß diese schon längst an uns übersandt wurden. Sie sind hier jedoch nie eingegangen.
Nun möchte ich eine zweite Ausfertigung des VB beantragen. Ist auch kein Problem. Aber was ist mit den ZV-Unterlagen aus den ganzen Vollstreckungsmaßnahmen vorher. Kopien existieren nicht von allen Schreiben. Kann ich das im Antrag mit aufführen, daß ein weiterer Beschluß erlassen wird, der die Rechtmäßigkeit der Kosten feststellt?
Liebe Grüße aus dem Auge des Hurrikan (die Ruhe vor dem Sturm kehrt gerade ein, aber ich erwarte den Orkan in einer Stunde)
![Angst ! :angst](./images/smilies/angst.gif)
Summer