Insoverfahren - was anmelden ?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Andreas

#1

10.02.2006, 09:47

Hallo,

wir hatten seinerzeit (ca. 2000 - 2001) einen Mandanten in mehreren Angelegenheiten vertreten, u. a. wegen Schuldenbereinigung, die dann schließlich ergebnislos blieb. Es kam keine Einigung mit den Gläubigern zustande.

Wir haben ihn aber auch in einer Reihe von "normalen" Angelegenheiten vertreten. Die Angelegenheiten waren alle auch in den Jahren 2000 / 2001 erledigt.

Unsere Rechnungen hat der Schuldner damals nur teilweise bezahlt, eine Titulierung hätte sich aber wegen der bekannt schlechten Finanzsituation nicht gelohnt.

Jetzt ist das Insoverfahren eröffnet worden, und wir sollen anmelden.

Meine Frage:

Lohnt es sich überhaupt noch, Forderungen anzumelden, die in den Jahren 2000 bzw. 2001 endabgerechnet, aber nicht bezahlt und durch uns nicht tituliert wurden ?

Verjährt dürften sie ja sowieso sein.

Was denkt Ihr, wird sich der Insoverwalter auf die Verjährung berufen ? Gibt's ein Argument, damit die Verjährung nicht zieht ?

:thx
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

10.02.2006, 13:37

Hallo Andreas,

ich weiß ja nicht, um welche Beträge es geht; wir würden hier aber auch wirklich ALLES versuchen anzumelden.

Wenn Ihr natürlich nix Schriftliches von Eurem Mandanten habt, wird sich der Verwalter nach meiner Erfahrung zu 99,9 % auf die Verjährung berufen.

Oder habt Ihr zufällig ein Schreiben von Eurem Mandanten, dass er die Rechnungen anerkennt und zahlen will, sobald er kann? Oder hat er es vielleicht vor Zeugen gesagt???

Ich persönlich würde mir überlegen, ob die Summe den Arbeitsaufwand rechtfertigt, da die Quote ja doch - zumindest sehr stark - gegen 0 gehen wird - oder besteht etwa Hoffnung? :engel2
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Schnecke
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 10.11.2005, 15:05
Wohnort: Bergisch Gladbach

#3

10.02.2006, 14:03

Ich habe da einen interessanten Artikel gefunden im Kölner Stadtanzeiger vom 13.12.2005:
Eine einfache Mahnung reicht nicht aus
... Clevere Geschäftsleite sichern sich eine Anerkennung der rückständigen Summe zum Beispiel dadurch, daß sie eine Mahnung schicken, die einen zu hohen Betrag ausweist. :nachdenk Kommt darauf vom Schuldner die schriftliche Antwort, daß der Rückstand der geforderten 800 Euro nur 525 Euro betrage, dann ist das die gewünschte Anerkennung der Schuld - genauso, wie wenn eine Zahlung geleistet würde... :engel2
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Andreas

#4

10.02.2006, 15:03

Das ist ja mal ein klasse Trick, Schnecke - den werd' ich mir mal merken :teufel :respekt

Zum Thema:
Der Gesamtbetrag ist nicht allzu hoch, dafür aber die sonstigen Verbindlichkeiten, die nun am Insoverfahren teilnehmen, aber umso höher. Die Quote wäre also in der Tat bescheiden.

Also kloppen wir's einfach in die Tonne :mrgreen:

:thx für die Antworten :D
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#5

10.02.2006, 18:31

Aber die Forderung darf noch nicht verjährt sein - oder doch???? Ich steh grad in Ägypten am :bahnhof auf'm Schlauch
:sorry
Viele Grüße

ich
Andreas

#6

11.02.2006, 09:17

Darum ging's ja, Tanja :wink:

Da unsere Forderungen verjährt sind (wir hatten halt nicht tituliert, weil bei dem Mandanten eh nix zu holen gewesen wäre), haben wir auch nix mehr angemeldet.
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#7

15.02.2006, 06:40

Hallo!

Da ich beim Insolvenzverwalter gearbeitet habe gehe ich davon aus, dass er die Forderung aufgrund Verjährung bestreiten wird. Versuchen kann man es sicherlich, aber ob sich der Aufwand und die Arbeit hierfür lohnt? Würde denn tatsächlich eine Quote auf die Forderung abfallen? Ist das denn ein Treuhänder oder ein InsO-Verfahren?
Es Annile :hurra
Benutzeravatar
Kathy
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 828
Registriert: 02.01.2006, 11:29
Beruf: Verwaltungsangestellte
Wohnort: Hirschau
Kontaktdaten:

#8

15.02.2006, 08:05

Hallo,
also wenn die Forderung verjährt ist, wird sie sicher gestrichen vorausgesetzt, der Verwalter/Treuhänder macht seine Arbeit richtig. Er muss die Forderungen ja prüfen und eigentlich müsste ihm dass dann ja auffallen und er wird sie bestreiten.

MfG Kathy
Antworten