MB, Widerspruch, Klagebegr.Frist versäumt, was nun?

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Pepsi
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#21

18.07.2006, 20:26

jo meine Rede, aber hier geht es ja um insgesamt Kosten sparen, weil der Schuldner verstorben ist..
Tigra
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#22

16.09.2008, 14:51

Hey mädls

*altenfredrauskram*

ich hab hier was wo seit 26.02.2008 die frist für die mb-begründung verpasst ist, kann ich jetz noch begründen oder droht mir wirklich klageabweisung. Es geht um 791,30 Restschaden aus VU!
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gkutes

#23

16.09.2008, 15:49

:)
und auch *alteakterauskram*
kommt es hier nicht darauf an, ob die Forderung verjährt ist? habt ihr zum zwecke der Hemmung der VJ den MB gemacht?
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Smilie
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#24

16.09.2008, 15:52

Ich würde mal drauflosbegründen - wenn die Sache nicht schon verjährt ist.
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#25

16.09.2008, 15:53

ja leider, deswegen glaub ich das es nix bringt wohl den mb noch zu begründen, weil er zur hemmung eingereicht wurde und nach nem halben jahr erlischt doch diese wirkung..
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Smilie
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#26

16.09.2008, 15:54

autsch - dann ist's schlecht - SEHR schlecht...
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#27

16.09.2008, 16:18

...bezüglich der anspruchsbegründung und fristen habe ich mal eine frage... wir haben die abgabemitteilung des mahngerichts bekommen... ist es üblich, dass das streitgericht nochmal eine aufforderung zur begründung mit fristsetzung schickt... oder sollten wir ohne eine mitteilung des streitgerichts begründen.. wir haben ja gar kein aktenzeichen.. wie ist das bei euch.. ??
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puppa2402
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#28

16.09.2008, 16:20

Es ist üblich, dass Du vom Streitgericht ein Schreiben mit AZ. bekommst, in dem Du aufgefordert wirst, den Anspruch binnen zwei Wochen zu begründen.
Liebe Grüße
puppa

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#29

16.09.2008, 16:26

Wenn Du aber schon vorher begründen willst, kannst du auch bei der Registratur des Prozessgerichtes anrufen - die können Dir auch das Az nennen.

Für gewöhnlich warten wir aber ab, bis sich das Prozessgericht meldet und das dortige Az mitteilt.
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gkutes

#30

16.09.2008, 16:27

auf das Aktenzeichen zu warten ist besser. schon wegen der zuordnung.

die frist von 6 Monaten notierst du ab Widerspruchseinlegung
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