Anrechnung der vollen Geschäftsgebühr im MB

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Astraea82
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#1

10.09.2008, 11:27

Hi! Ich hab folgende Frage:
Laut BGH-Rechtsprechung kann ich doch die volle (z. B. die 1,3 GG) im Mahnbescheid gegenüber dem Gegner geltend machen. Jedes Mal, wenn ich allerdings das Feld "Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit" (Z. 44) ausfülle und als "Sonstige Nebenforderung" den Minderungsbetrag (meist 1,0 Verf.geb. f. MB abzügl. 0,65 GG wegen Anrechnung), angebe, krieg ich ne Monierung. Wie also mach ich im MB die volle 1,3 GG geltend, dass der MB erlassen wird? Fülle ich eine weitere Hauptforderung mit Katalognummer 71 (Verzugsschaden) aus? Und wieviel trage ich dann da ein? Die 1,3 Gebühr und den Minderungsbetrag unten bei "Sonstiger Nebenforderung" oder als Katalognummer 71 mit der 0,65 GG und dann noch eine 0,65 GG bei "Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit" (Z. 44) und den Minderungsbetrag bei "Sonstiger Nebenforderung"? HILFE!!! :D
Katharina80
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#2

10.09.2008, 11:36

Du trägst bei Minderungsbetrag die 0,65 Geschäftsgebühr ein, nicht 1,0 Verfahrensgebühr abzüglich 0,65 Geschäftsgebühr...

Nur 0,65 Geschäftsgebühr...
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Astraea82
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#3

10.09.2008, 11:42

Wie komm ich dann zu meiner vollen RA-Gebühr i. H. v. 1,3? Steh grad voll auf dem Schlauch.
Katharina80
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#4

10.09.2008, 12:01

Du trägst die volle GG ja bei Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit ein... Damit hast Du dann Deine volle GG...

Beim Minderungsbetrag trägst Du die 0,65 GG ein... Dann macht das Gericht das automatisch, dass sie Dir von der 1,0 VG für den MB die 0,65 GG abziehen....

Hast Du es jetzt verstanden, wenn nicht, dann versuche ich es noch einmal anders zu erklären....
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Astraea82
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#5

10.09.2008, 12:05

Ahaaaaaaa, ok. Ich dachte immer, ich muss die 0,65 selbst von der 1,0 abziehen und dann eintragen. Super, vielen herzlichen Dank!
Gast

#6

10.09.2008, 12:26

Im MB die Minderungsgebühr eintragen, sprich eine 0.65 Gebühr? Reden wir hier vom MB oder von der Monierungsantwort? Oder bin ich ganz durcheinander?
Gast

#7

10.09.2008, 12:35

Sorry, habe die ganzen weiteren Antworten nicht gelesen! :oops:
arcangel71
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#8

19.09.2008, 17:09

Hätte mal eine Frage, die in die selbe Richtung geht:

Habe heute eine Monierung auf den Tisch bekommen.

------
Die Gebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300/ 2302 RVG erscheint überhöht.

Ihr Angaben hierzu lauten:
Betrag Nr. 2300/2302 RVG 120,67 €
-------


Der Streitwert (außergerichtlich) beträgt 606,00 €.

Demnach beträgt die außergerichtliche Anwaltsvergütung 120,67 € brutto !

Oder stehe ich auf dem Schlauch ?!?!?


Habe das mal im Online Mahnantrag eingegeben und bekomme auch da einen Hinweis:

Warnung: Bitte prüfen Sie, ob der auf die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG anzurechnende Betrag (= anrechnungspflichtiger Teil der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 / 2302 VV RVG - ohne Auslagen und MWSt.) unter Berücksichtigung der geltend gemachten Hauptforderung von Ihnen richtig angegeben wurde

Habe dort folgendes angegeben:

Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 101,04 EUR
Gegenstandswert vorgerichtl. Tätigkeit: 606,00 €
Auf die Verfahr.gebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen: 42,25 €

Sollte doch alles stimmen ! Oder ?
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DumDiDum
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#9

19.09.2008, 17:34

ja hatte ich auch schon ein paar mal, muss irgendwas mit der Software bei dem Online MA sein, habe dann die Sache in das Extrafeld mit Minderungsbetrag (Zeile 44 oder so) eingetragen, so dass die Software das nicht mitbekommt.

bei online ma scheint es nur eine dauer warnung zu sein, die durch nochmaliges klicken weggeht.

Warnung: Bitte prüfen Sie, ob der auf die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG anzurechnende Betrag (= anrechnungspflichtiger Teil der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 / 2302 VV RVG - ohne Auslagen und MWSt.) unter Berücksichtigung der geltend gemachten Hauptforderung von Ihnen richtig angegeben wurde

42,25 sind richtig
arcangel71
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#10

19.09.2008, 20:03

Habe aber auch heute die schriftliche Monierung vom Mahngericht bekommen ! :cry:
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