Ergänzungsblatt zum MB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Darkeyes
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#11

09.09.2008, 11:58

Pauline007 hat geschrieben:Ich versteh nicht was du meinst sie sind ja keine schuldner !
Der Verein und die vorsitzenden sind die gläubiger.... ! Und gesamtgläubiger hab ich noch nciht gehört.
Sind die Gläubiger bzw. die Vorsitzenden auch in der Anktenanlage so abgespeichert????

Sonst wüsste ich jetzt auch nicht, warum RA-Micro es nicht druckt
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
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DumDiDum
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#12

09.09.2008, 12:44

Pauline007 hat geschrieben:Ich versteh nicht was du meinst sie sind ja keine schuldner !
Der Verein und die vorsitzenden sind die gläubiger.... ! Und gesamtgläubiger hab ich noch nciht gehört.
Wenn es Gesamtschuldner gibt, es auch natürlich auch das Gegenteil:
Gesamtgläubiger. Oder soll man als Schuldner mehrmals zahlen?!

Der Verein wird durch den Vorstand vertreten. Also ist der Verein Gläubiger, vertreten durch den Vorstand. Ein Blick ins Gesetz § 26 und § 31 BGB hilft da weiter.
Pauline007
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#13

09.09.2008, 13:09

ja sind als vertreter abgespeichert. keine ahnung warum des nicht geht.

Und wo soll man des Gesamtgläubiger angeben ? Hatte ich leider noch nie und find ich auch auf dem formular nicht...
Sicher hab ich den verein vertr. d. d. vorsitzenden angegeben. des ist schon klar, aber die als gesamtgläubiger anzugeben, weiß ich dann leider nicht wo.
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
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