Probleme mit Gerichtsvollzieher

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H.Stummeyer
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Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#11

20.12.2006, 20:53

Wenn die Erinnerung gegen die Art und Weise der ZwV verworfen wurde, hat der Gerichtsvollzieher sich wohl korrekt verhalten und richtig entschieden.
Die Erinnerung wird, wenn sie nicht durch den GV abgeholfen wird, dem Vollstreckungsrichter vorgelegt, der den Sachverhalt prüft. Und wenn der Richter am Amtsgericht der Erinnerung nicht stattgibt, sondern dem GV Recht gibt, hat das nichts mit schuldnerfreundlichen, sondern mit, nach dem Gesetz korrekt arbeitenden GVs zu tun.
So sehe ich das.
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