ganz kurze Frage

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
QueenMum

#11

20.12.2006, 15:53

Du kannst doch nicht einfach gegen wildfremde Leute Mahnbescheide in die Welt schicken, die mit der Sache an sich nichts zu tun haben!!

Finde nur ich das grade so haarsträubend?!

Die Vertreter juristischer Personen müssen doch nie dem Namen nach angegeben werden.

GmbH ges. vertr. d. d. GF

und so weiter.

Aber bevor ich Erna Müller einen MB zustellen lasse, der eigentlich für Erika Müller ist, die aber bei Erna Müller im Haus wohnt, sehe ich lieber zur, dass ich den richtigen Vornamen meines Schuldners rausbekomme.

Wozu gibt es Dedektive, wenn ich mir nicht mehr anders zu helfen weiß?

Also manchmal reden auch Anwälte an ausgewachsenen Schmarrn daher.....
refana87
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#12

20.12.2006, 16:10

Würdest Du denn einen Dedektiv bei einer Forderung von 200,00 € beauftragen?
Jimmy
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#13

20.12.2006, 16:22

Woher stammt die Angabe, dass es eine GbR ist, wenn die nirgends eingetragen ist? Vielleicht als Einzelfirma beim Gewerberegister registriert?
QueenMum

#14

20.12.2006, 16:23

Das würde vorher schon mit dem Mandanten abklären, aber ja, das würde ich machen!

Unsere Stammdedektei ist supergünstig und supergut und außerdem hat es gegenüber dem Mandanten einen hervorragenden Erziehungseffekt, denn dadurch merkt er irgendwann (der eine früher der andere später), dass es doch von Vorteil ist, die Daten seiner Schuldner komplett aufzunehmen und zu pflegen.

Im Zweifel darf es hier dem Anwalt aber nicht auf die Höhe der Forderung ankommen. Ich sehe hier nämlich ein ganz ganz großes Haftungsproblem, wenn man gegen die falsche Person MB erstellt (mal ganz abgesehen davon, dass es alles andere als professionell aussieht, wenn man jeden 2. Mahnbescheid korrigieren muss).

Klar bist du im Zweifel nur diejenige, die die Anweisungen des Chefs ausführt, aber trotzdem sollte man bei aller Loyalität ab und zu auf seinen gesunden Menschenverstand hören und die sich automatisch einschleichende "Betriebsblindheit" bekämpfen :wink:
refana87
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#15

20.12.2006, 16:39

Wir haben keine Stammdedektei bzw. wir haben noch nie eine beauftragt. Es ist immer alles gut ausgegangen. Außerdem wird der MB eh auf den Firmensitz zugestellt und nich an die Privatleute.

Der Anwalt guckt nicht auf die Höhe der Forderung aber der Mandant meistens. Er muss doch wissen, ob es sich lohnt wegen wenig Geld einen Dedektiv zu beauftragen.

Und jeden 2. Mahnbescheid ist extrem übertrieben. Sowas kam vielleicht 2 mal in 4 Jahren vor.
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Sandra S.
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#16

20.12.2006, 16:55

@QueenMum :zustimm

Bei Mahnbescheiden gegen Privatpersonen oder bei Mahnbescheiden gegen eine Gesellschaft, wenn auch die persönlich haftenden Gesellschafter Antragsgegner sind, ist das "Erfinden" von Vornamen natürlich FATAL!!! :schock

Da muss man eben sehen, dass man vorher an alle Informationen rankommt. Sind zwar Mehrkosten, aber für die spätere Vollstreckung ist es doch dann auch sinnvoll, einen Titel gegen Gesellschaft plus Gesellschafter zu haben, weil wie Queen Mum schon geschrieben hat, in dem Fall auch gegen die Gesellschafter privat vollstreckt werden kann, und nicht nur gegen die Gesellschaft.

Wenn der MB nur auf die Gesellschaft lauten muss, verstehe ich das Problem auch nicht. Man muss doch Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter etc. nicht namentlich benennen. Da reicht das Vertretungsverhältnis völlig aus. Und das "Erfinden" von Namen ist da völlig überflüssig!
Liebe Grüße
von Sandra
QueenMum

#17

20.12.2006, 17:29

@Feuergirl

Ja verstehst du denn nicht, dass man nicht einfach iiirgendeinen Namen in einen Mahnbescheid reinschreiben kann?! :schock

Und wenn es nur alle 2 Jahre mal ist. Das kannst du doch nicht machen!

Ich verzweifle hier grade :ohnmacht

Kann das mal jemand in andere Worte fassen für mich bitte?
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Pepsi
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#18

20.12.2006, 17:47

QueenMum hat geschrieben:Ihr erfindet Schuldnervornamen?!

Seid ihr noch ganz richtig im Kopf?!

Wo bin ich hier eigentlich?!

Also Feuergirl, nimm das bitte nicht so persönlich, aber sowas würde nichtmal meiner Azubine einfallen und der würde ich es verzeihen...

Nochwas zum Thema an sich:

Die GbR ist quasi rechtsfähig. Es reicht also die Angabe blalbla GbR vertr. dch. die Gesellschafter wie Sandra ja schon richtig geschrieben hat.

Allerdings kann man mit einem solchen Titel dann auch nur in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken. Will man auch in das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter vollstrecken können, müssen die NEBEN der eigentlichen GbR als zusätzliche Antragsgegner im MB benannt werden.
das mit dem Kopf will ich jetzt mal überhört haben.. und da sag noch einer ICH würde pöbeln..

übrigens wir machen noch ganz andere Sachen.. aber mit dem Namen erfinden.. hm das würd ich nu auch nich unbedingt machen
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Jennifer
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#19

20.12.2006, 18:48

Wir auch nicht, wir versuchen die immer irgendwie rauszufinden...
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
Gast

#20

21.12.2006, 13:13

hallo,
super danke für die vielen antworten,
allerdings wollte ich nicht dass ihr euch das streiten bekommt. :(

Ihr habt mir wirklich geholfen.

DANKE, DANKE, DANKE

mfg
smuse
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