Zwangsvollstreckung

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mollie

#1

20.12.2006, 16:27

ist der drittschuldner verpflichtet, dem gläubiger offenzulegen, wieviel schuldner verdient, wie hoch monatliches einkommen ist, wieviel abzüge er hat? wenn ja, welche quelle?
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Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#2

20.12.2006, 16:40

Nein. Der Drittschuldner muss lediglich die Fragen, die in § 840c ZPO stehen, beantworten.

Der Schuldner ist aber bei einer Lohnpfändung verpflichtet, diese Angaben zu machen bzw. die Lohnabrechnungen herauszugeben.
(§ 836 III ZPO)
Liebe Grüße
von Sandra
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Sunny
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Registriert: 29.05.2006, 10:35

#4

20.12.2006, 20:34

ebenfalls zustimm
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
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