Zwangsvollstreckung
ist der drittschuldner verpflichtet, dem gläubiger offenzulegen, wieviel schuldner verdient, wie hoch monatliches einkommen ist, wieviel abzüge er hat? wenn ja, welche quelle?
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Nein. Der Drittschuldner muss lediglich die Fragen, die in § 840c ZPO stehen, beantworten.
Der Schuldner ist aber bei einer Lohnpfändung verpflichtet, diese Angaben zu machen bzw. die Lohnabrechnungen herauszugeben.
(§ 836 III ZPO)
Der Schuldner ist aber bei einer Lohnpfändung verpflichtet, diese Angaben zu machen bzw. die Lohnabrechnungen herauszugeben.
(§ 836 III ZPO)
Liebe Grüße
von Sandra
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