Hallo zusammen,
ich habe den GV beauftragt, aus einem gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil zu vollstrecken. Er hat sich bei der SChuldnerin angekündigt, weil nur so die Voraussetzung zur Abgabe der EV vorliegen würde.Vorhin habe ich ihn angerufen, und nachgefragt, ob er jetzt vollstreckt habe, da er sich bei der SChuldnerin für gestern angekündigt hatte. Da sagt er mir, die sind umgezogen, das Haus würde leerstehen. Und nun???? Jetzt schickt er mir die Unterlagen zurück. Kann ich keinen Haftbefehl beantragen, ich meine das habe ich ja sowieso schon in dem Auftrag mit drinnen.??? Er sagt, es muss vorausgesetzt werden, dass die Ladung zur Abgabe der EV ordnungsgemäß zugestellt worden ist und das könne er nicht sagen, weil er ja nicht wisse, ob die da letzte Woche, als er die Ladung in den Briefkasten geschmissen hat, noch wohnten. Was sagt ihr dazu??? Kann ich jetzt nur abwarten und den neuen GV beauftragen, wenn ich die neue Adresse habe???
Schuldner weg!!!
Also ohne neue Adresse geht meiner Meinung nach erst mal gar nix. Wer soll denn (vor allen Dingen WO?) verhaftet werden?
Ich würde über ne (günstige) Postanfrage bzw. ne EMA-Anfrage versuchen, an die neue Adresse zu kommen.
Ich würde über ne (günstige) Postanfrage bzw. ne EMA-Anfrage versuchen, an die neue Adresse zu kommen.
Viele Grüße
ich
ich
Erst die neue Anschrift ausfindig machen und dann einen neuen Antrag auf Abgabe der e.V. stellen. Die Fruchtlosigkeitsbescheinigung müsstet ihr ja von dem jetzigen GV bekommen.
- Bluerabbit
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Genau, nächster Schritt ist EMA-Anfrage.