Pfändung bei der ARGE Saarlouis - Wasndas ?

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Andreas

#1

02.02.2006, 09:43

Hallo,

eben flattert ein Zwangsvollstreckungsprotokoll hier herein, EV-Protokoll liegt noch nicht vor.

Der Schuldner hat gegenüber der GVin angegeben, monatlich ca. 1.200 € von der :

ARGE Saarlouis
Bahnhofsallee 4
Saarlouis

zu bekommen. Angekreuzt im ZV-Prot. ist noch "Regelmäßiges Einkommen: Arbeitslosengeld II".

Da frage ich mich, wer ist denn hier Drittschuldner :nachdenk

Über Google bin ich auf die Homepage der Stadt Saarlouis gekommen, Link :

http://www.saarlouis.de/presse/6553.php

Da steht :
„ARGE Saarlouis“, so nennt sich in Kurzform die zwischen Landkreis Saarlouis und der Agentur für Arbeit zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II gegründete Arbeitsgemeinschaft. In dieser Arbeitsgemeinschaft wurden bisher von den Gemeinden und dem Landkreis im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes und von den Arbeitsämtern im Rahmen der Arbeitslosenhilfe bearbeitete Sachgebiete zusammengeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutieren sich zum Teil aus dem Bereich der Agentur für Arbeit. Ein großer Teil kommt aus den früheren Sozialämtern der Gemeinden. Sie wurden formell vom Landkreis übernommen und bleiben auch als Mitarbeiter der ARGE Angehörige des Landkreises. Des Weiteren haben Bahn und Post im Wege der Amtshilfe verfügbare Kräfte abgeordnet. Vom Sozialamt der Stadt Saarlouis wechselten 12 Angestellte und Beamte zum Landkreis und von dort zur ARGE Saarlouis und ihren Dependancen an anderen Standorten.
Prima. Wer jetzt Drittschuldner ist, weiß man aber immer noch nicht :?

Kann mir da jemand weiterhelfen ?

Ist wirklich ärgerlich, diese ständige Zuständigkeitsverschieberei im Verwaltungsbereich, alles wird verschleiert und keiner weiß, wo man wirklich dran ist :?

So kann man sich als Behörde auch Arbeit vom Hals halten :?
Jara
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#2

02.02.2006, 10:22

Hallo Andreas,

warum nicht die "ARGE Saarlous" also diese Arbeitsgemeinschaft?

Gruß
Manuela
Andreas

#3

02.02.2006, 10:28

Ist das denn eine eigenständige Rechtsperson ? Das weiß ich ja eben nicht... nachher ist das nur so ne Unterabteilung von irgendner Behörde, zB der Stadt Saarlouis, die dann richtige Drittschuldnerin wäre, oder von der Bundesagentur für Arbeit...

Nix genaues weiß man nicht :wink:

Das Problem, das ich sehe, ist, daß ja jede Stadt das individuell handhaben kann.
Jara
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#4

02.02.2006, 10:54

in einer kanzlei in der ich früher tätig war, haben wir solche ARGE´s ein oder zweimal verklagt. ob das jede Stadt anders handhaben kann ist mir nicht bekannt.
rechtsfähig müsste die ARGE aber demnach sein.
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