Nacht- und Sonntagsbeschluss

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brain

#1

14.12.2006, 22:24

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe vom GVZ die Meldung bekommen, dass er einen "Nacht- und Sonntagsbeschluss" benötigt, um die Verhaftung des Schulders durchzuführen (hat keine e.V. geleistet). Es wurde lt. GVZ mehrfach zu allen erdenklichen Zeiten nie angetroffen und auf Mitteilungen wurde nicht reagiert.

Woher bekomme ich einen Nacht- und Sonntagsbeschluss? Welche formalien sind einzuhalten?

Was könnte man tun, wenn der Schulder bei jemand anders wohnt und die Wohnung nur angegeben hat, damit ihn niemand findet?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Schöne Grüße
Olli
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Jennifer
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#2

15.12.2006, 06:44

Arbeitest du denn bei einem Rechtsanwalt oder ähnlichem?

Sonst können wir die Frage leider nicht beantworten...
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
Bärchen

#3

15.12.2006, 08:08

Du musst beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Durchsuchung stellen:

Neue Zwangsvollstreckungssache

$g

- Gläubiger -

gegen

$s

- Schuldner -

überreiche ich in der Anlage den Vollstreckungstitel
$2
$3

und die Zwangsvollstreckungsunterlagen und nehme Bezug auf die Mitteilung des Gerichtsvollziehers, dass mehrfache Vollstreckungsversuche zu verschiedenen Tageszeiten ohne Erfolg waren, bzw. der Schuldner der Durchsuchung der Wohnung widersprach. Es wird daher beantragt,

den Gerichtsvollzieher zur Durchsuchung der Wohnung gemäß § 758 ZPO zu ermächtigen.

Es wird um Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung ohne vorherige Schuldneranhörung gebeten, da diese wegen Gefährdung der Gläubigerinteressen entbehrlich ist (BVerfGE 57, 346).




Rechtsanwalt

Wenn er bei jemand anderem wohnt, er aber dort nicht gemeldet ist, werdet ihr Pech haben, da der GV grundsätzlich nur dahin gehen muss, wo der Schuldner wohnhaft ist. Es sei denn, ihr könntet beweisen, dass er woanders wohnt. Was ihr da machen könnt, weiß ich aber nicht
brain

#4

15.12.2006, 08:22

Guten Morgen Nina,
vielen Dank für deine Hilfe!
Schöne Grüße
Olli
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