Mahnverfahren
- PeeDee
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Mir würde jetzt nichts einfallen, was dagegen spricht.
Allerdings glaube ich, dass da dann "nicht von einer Gegenleistung abhängig" angekreuzt werden muss.
Allerdings glaube ich, dass da dann "nicht von einer Gegenleistung abhängig" angekreuzt werden muss.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Also da muss ich PeeDee schon recht geben. Solange es sich um eine Geldforderung handelt, könnte man die Forderung aus einem NL sicherlich in einem Mahnverf. geltend machen.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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