eigentlich gibt man ein Anerkenntnis ab, wenn das Bestehen der Forderung nicht bestreitet und zugibt, dass diese Forderung vorhanden ist. Die Parteien müssen sich an ein Anerkenntniurtei gebunden halten.
Wenn man was dagegen machen will, muss man nach § 580 ZPO prüfen, ob ein Restitutionsgrund vorliegt, ist das der Fall, kann man Berufung dagegen einlegen. Fristen siehe § 586 ZPO
Mir leuchtet nur nicht ganz ein, warum man gegen ein Anerkenntnis ein Rechtsmittel einlegen sollte, wenn man bzw. die Gegenseite die Forderung anerkannt hat.
Oder mein Dein Chef die zwei Wochen Tatbestandesberichtigungsfrist nach § 320 ZPO?
Rechtsmittel gegen Anerkenntnisurteil
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Quatsch einen Monat. Wieder nicht nachgedacht. Blöööööööööööööd!!!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Steht denn auf dem Urteil keine REchtsmittelbelehrung drauf?
Minimaus, hattest du deinen Chef nicht gefragt? Ich würde mir diese Aktion gar nicht erst geben, der hat vielleicht versehentlich nicht mitüberlegt.
Außerdem frage ich nochmal:
Warum sollte ich einen Tatbestand berichtigen, wenn es keinen gibt?
Warum sollte ich einen Tatbestand berichtigen, wenn es keinen gibt?