Rechtsmittel gegen Anerkenntnisurteil

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idefix
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#11

26.11.2006, 11:47

eigentlich gibt man ein Anerkenntnis ab, wenn das Bestehen der Forderung nicht bestreitet und zugibt, dass diese Forderung vorhanden ist. Die Parteien müssen sich an ein Anerkenntniurtei gebunden halten.

Wenn man was dagegen machen will, muss man nach § 580 ZPO prüfen, ob ein Restitutionsgrund vorliegt, ist das der Fall, kann man Berufung dagegen einlegen. Fristen siehe § 586 ZPO

Mir leuchtet nur nicht ganz ein, warum man gegen ein Anerkenntnis ein Rechtsmittel einlegen sollte, wenn man bzw. die Gegenseite die Forderung anerkannt hat.

Oder mein Dein Chef die zwei Wochen Tatbestandesberichtigungsfrist nach § 320 ZPO?
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Minimaus

#12

27.11.2006, 09:08

Wie ist denn die Frist für die Berufung hier?? Doch nicht zwei Wochen, oder??
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Curry
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#13

27.11.2006, 09:11

Doch zwei Wochen, welche Frist denn sonst?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Curry
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#14

27.11.2006, 09:12

Quatsch einen Monat. Wieder nicht nachgedacht. Blöööööööööööööd!!!
Curry

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Susanne3003
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#15

27.11.2006, 09:26

Steht denn auf dem Urteil keine REchtsmittelbelehrung drauf?
Minimaus

#16

27.11.2006, 09:40

ne, steht nichts drauf. Habe jetzt auch einen Monat wie bei Berufung notiert.
Gast

#17

27.11.2006, 17:43

Minimaus, hattest du deinen Chef nicht gefragt? Ich würde mir diese Aktion gar nicht erst geben, der hat vielleicht versehentlich nicht mitüberlegt.
Gast

#18

27.11.2006, 17:46

Außerdem frage ich nochmal:

Warum sollte ich einen Tatbestand berichtigen, wenn es keinen gibt?
Minimaus

#19

28.11.2006, 12:33

Ne, konnte ihn noch nicht fragen, er kommt erst morgen wieder.
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