ich habe gegen einen Schuldner eine Kontopfändung beantragt.
Nun schickt die Volksbank xxx eG eine Drittschuldnererklärung, mit folgendem Hinweis:
"Die gepfändeten Ansprüche bestehen nur in folgendem Umfang: Das von der Pfändung betroffene Konto wies im Zeitpunkt der Pfändung kein pfändbares Guthaben aus.
Der Schuldner unterhält Geschäftsguthaben. Auf § 66 GenG wird hingewiesen."
Heißt das nun, dass der Schuldner Anteile an der Volksbank xxx eG hat? Ich steh irgendwie auf dem Schlauch. In § 66 GenG steht, dass der Gläubiger die Geschäftsverbindung kündigen kann.
Was soll ich denn nun machen?
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