Klagantrag anders als (vorläufiger) VB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Benutzeravatar
blackcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 865
Registriert: 23.10.2006, 16:05
Wohnort: Niedersachsen

#1

18.06.2008, 07:53

Ich habe Mahnverfahren eingeleitet, nach Zustellung des VB hat Sch Widerspruch eingelegt, der als Einspruch gegen den VB behandelt wurde.

Den VB haben wir jedoch zeitgleich erhalten.

Vorgang ist ans streitige Gericht abgegeben worden, ich habe Anspruchsbegründung gemacht, etc.
Nun ist dem Gericht (leider nicht mir) aufgefallen, dass der Klagantrag einen anderen Streitwert hat als der VB (ich habe eine Rücklastschriftgebühr mit in die Hauptforderung gerechnet) und dass Nebenkosten (EMA), die im VB tituliert sind, nicht im Klagantrag berücksichtigt wurden.

Wir sind zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Kann ich den Streitwert einfach schriftlich korrigieren? Und was ist mit den Nebenkosten, die im Klagantrag nicht berücksichtigt wurden? Kann ich die einfach auslassen?
StineP

#2

18.06.2008, 07:57

Also, ich meine, das geht.

Du kannst ja auch jederzeit die Klagforderung erhöhen.

Ich würde einfach folgendes machen:

In Sachen Sowieso ./. Sowieso

muss der Klagantrag wie folgt abgeändert werden:

....... dann machste Hauptforderung nebst Zinsen, sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von (Bankrücklast, EMA etc.) zu zahlen.

Die Klaganträge II. - ... bleiben unberührt und wie in der Anspruchsbegründung vom... aufrechterhalten.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#3

18.06.2008, 09:14

Genau. Den Klageantrag kannst Du jederzeit noch einmal korrigieren. Ich würde dann einen kleinen einleitenden Satz (wie der von Stine) schreiben und dann den neuen Klageantrag.

Gibt keinerlei Probleme.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
rosa

#4

18.06.2008, 09:42

:zustimm

wann ihr wie euren klageantrag ändert bleibt euch überlassen
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#5

18.06.2008, 10:16

:dafuer

Müsste anstandslos gehen :)
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
blackcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 865
Registriert: 23.10.2006, 16:05
Wohnort: Niedersachsen

#6

18.06.2008, 13:35

:thx
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#7

18.06.2008, 13:58

Bitte - null Problemo :-)
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Antworten