Gerichtsvollzieherkostenrechnung in 5 EV-Sachen?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#11

14.11.2006, 15:58

Kann es denn dann sein, dass das nicht alle Deine Kollegen wissen? Es müßte dann ja wirklich für jeden Gläubiger die identische Gebühr anfallen .... oder verstehe ich es jetzt nur nicht???
Viele Grüße

ich
Jimmy
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 01.07.2006, 21:58
Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter

#12

14.11.2006, 16:12

H.Stummeyer hat geschrieben:Der Kollege hat vollkommen richtig gerechnet. Bei einer EV-Abnahme für fünf Gläubiger entsteht 5 x die EV-Gebühr, 5 x ZU-Gebühr, 5 x Wegegeldpauschale und 5 x Auslagenpauschale.
Wenn eine Kostenrechnung (in anderen Fällen) nich korrekt sein sollte ist dies nicht mit der Dienstaufsichtsbeschwerde anfechtbar, da die Dienstaufsicht mit soetwas überhaupt nichts zu tun hat, sondern lediglich mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz.
Eine Nachbesserung kostet (grundsätzlich) erstmal nichts (keine neue EV-Gebühr), jedoch sind Auslagen wie z. B. eine Post-ZU natürlich zu bezahlen.
Danke. Das ist doch mal ne Aussage. Weiß ich zumindest Bescheid.
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#13

14.11.2006, 18:09

wifey:
Eigentlich müssten Sie es wissen und unterstelle den Kollegen auch, das sie es wissen.
Von hier aus kann ich die mir nicht vorliegenden Kostenrechnungen natürlcih nicht kommentieren. Es müssten grds. entstehen: z. B. Pers. ZU 7,50 € (bei Post-ZU 2,50 €), EV-Abnahme 30,00 €, evtl. Doku-Pausch. für den EV-Antrag pro Seite 0,50 €, bei pers. ZU WG-Pauschale von mind. 2,50 €, sowie eine Auslagenpauschale (20 % der Gebühren, mind. 3,00, max. 10,00 €) und bei einem Kombiauftrag noch die Gebühren und Auslagen des ZwV-Verfahrens. Es ist somit natürlich klar, dass ein Kombiauftrag ca. 65,00 bis 70,00 € kosten kann und ein isolierter EV-Antrag halt nur ca. 50,00 €.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#14

14.11.2006, 20:23

:thx für die Aufklärung .... JETZT habe ich es verstanden. :hurra
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#15

14.11.2006, 21:49

Es ist schön, hier immer etwas neues dazuzulernen. :-)
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Bärchen

#16

15.11.2006, 08:16

Ich finde es klasse, dass hier nicht nur ReFa und so haben, sondern eben halt auch GV. Hier werden Sie geholfen (würde zumindest Verona Pooth jetzt sagen :oops: )

Man lernt nie aus DANKE

Gruß Nina
Antworten