Gerichtsvollzieherkostenrechnung in 5 EV-Sachen?

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Jimmy
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#1

13.11.2006, 08:52

Habe mal eine Verständnisfrage. Ein GV nimmt bei einem Schuldner für 5 Gläubiger die EV ab. Jedem Gläubiger stellt er eine Rechnung von über 50,00 € aus, d.h. jeder Schuldner soll die EV-Gebühr in Höhe von 30,00 € zahlen. Ist das richtig?
Bärchen

#2

13.11.2006, 13:33

Woher weißt du denn, dass er für 5 Gläubiger dem Schuldner die eV abgenommen hat?

Ich würde das eigentlich bestreiten mit jeweils über 50,00 €. In den 50,00 € müssten ja auch Fahrtkosten etc. drin sein und die fallen ja nun einmal nur 1 x an (abgesehen davon, dass die meisten GV die Schuldner zu sich ins Büro einladen und oft trotzdem Fahrtkosten geltend machen). Einen gewissen Kostensatz haben die GV, aber für mich scheinen 250,00 € dann doch etwas hoch.

Gruß Nina
Jimmy
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#3

13.11.2006, 13:40

Nina hat geschrieben:Woher weißt du denn, dass er für 5 Gläubiger dem Schuldner die eV abgenommen hat?
Der GV hat die jeweiligen Protokolle mit übersandt. Und alle Protokolle haben eine eigene DR-Nummer und eigene Kostenrechnung. z.B. 2 x 57,70 €, 1 x 55,70 €, 1x 54.20 € ...
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wifey
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#4

13.11.2006, 19:56

Also ich finde es nicht richtig. Hatte letztens aber auch so einen GV, da waren es sogar 8 Gläubiger ... aber alle mit unterschiedlichen Beträgen von 18 - 70 Euro.
Habe allerdings nix dagegen unternommen bzw. nachgefragt, da ich da Extremstress inner Firma hatte. Und für die Firma war's egal, ob wir da 20 oder 70 Euro abschreiben .....
Viele Grüße

ich
Jimmy
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#5

14.11.2006, 08:07

Mir ist es aber so nicht egal. Finde das irgendwie sehr merkwürdig
Gast

#6

14.11.2006, 12:14

Kann man da nicht ne Dienstaufsichtsbeschwerde machen???
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dundine
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#7

14.11.2006, 12:51

ich hatte neulich auch zwei nachbesserungen bei gvs beantragt. der eine rechnet 50 euro ab, der andere keine 10 euro.... es wurden wirklich nur nachbesserungen beantragt... beide aus dem grund, weil schuldner nun anderen arbeitgeber hatten.... ich glaub da werd ich auch nochmal nachhaken müssen
Bärchen

#8

14.11.2006, 14:14

Ich würde wohl Erinnerung gegen die Art und Weise der ZV einlegen. Müsste ja für so was auch gehen. Ansonsten mal ganz blöd bei Gericht anrufen, ohne Namen des GV zu nennen, und fragen, ob das so i.O. sein kann.

Gruß Nina
H.Stummeyer
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#9

14.11.2006, 15:36

Der Kollege hat vollkommen richtig gerechnet. Bei einer EV-Abnahme für fünf Gläubiger entsteht 5 x die EV-Gebühr, 5 x ZU-Gebühr, 5 x Wegegeldpauschale und 5 x Auslagenpauschale.
Wenn eine Kostenrechnung (in anderen Fällen) nich korrekt sein sollte ist dies nicht mit der Dienstaufsichtsbeschwerde anfechtbar, da die Dienstaufsicht mit soetwas überhaupt nichts zu tun hat, sondern lediglich mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz.
Eine Nachbesserung kostet (grundsätzlich) erstmal nichts (keine neue EV-Gebühr), jedoch sind Auslagen wie z. B. eine Post-ZU natürlich zu bezahlen.
H.Stummeyer
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#10

14.11.2006, 15:56

dundine:
Wenn der Schuldner einen neuen Arbeitgeber hat, ist es keine Nachbesserung sondern ein neues Verfahren gem. § 903 ZPO. Dies kostet auch wieder neue EV-Gebühren.
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