Schuldner hat Bewährungshelfer

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blackcat
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#1

01.11.2006, 11:38

Hallo Ihr,

bei meiner derzeitigen ZV wurde mir nun vom GVZ mitgeteilt, dass der Schuldner bereits rechtskräftig wegen Betruges verurteilt wurde.

Der Bewährungshelfer wurde mir auch genannt.

Die Angaben, die wir vom Schuldner haben, wie z.B. Bankverbindung, sind falsch. Somit schlug eine Kontopfändung schon einmal fehl.

Was kann ich jetzt noch machen, bzw. wie soll ich vorgehen? Kann ich den Bewährungshelfer anschreiben, mit der Bitte um richtige Angaben?

Oder ist jetzt alles zwecklos? Schuldner hat 2004 die e.V. geleistet, Angaben stimmen nicht mehr. Eine neue ist aber erst wieder Anfang 2007 möglich...

Blackcat
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dundine
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#2

01.11.2006, 12:07

meiner meinung nach ist eine nachbesserung der zv auf alle fälle möglich, wenn die angegebenen bankverbindungen nachweislich nicht mehr korrekt sind. versuch ist es auf alle fälle wert, dann schauen was der zuständige gv sagt. aber vorsichtshalber kannst ja mal bei dem bewährungshelfer anfragen, vielleicht kann er dir paar hinweise geben, die dir möglicherweise in der zv-sache behilflich sein können...
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puste_kuchen
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#3

01.11.2006, 12:08

Hallo Blackcat!

Also bis jetzt hatte ich das noch nie, aber ich würde folgendermaßen vorgehen (keine Gewähr 8) ): Ich würde als erstes mal versuchen, daß der Schuldner nochmals die EV abgeben muß, in dem ich die Mitteilung der Bank, wo du die Kontopfändung lt. erster EV gemacht hast, dem Gericht übersende. Er hat offensichtlich eine oder mehrere Falschangaben gemacht. Von daher sehe ich schon einen Erfolg...
Ansonsten sehe ich wenig Chancen. Einnahmen wird er kaum haben. Vielleicht hilft auch ein Anruf beim Bewährungshelfer, um ihn mal "auszuquetschen", sprich was der Schuldner so den lieben langen Tag macht, also ob er arbeitet etc....

Was für Angaben hat der Schuldner noch in der EV gemacht? Ist die Kontopfändung das einzige gewesen?

Gruß!
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blackcat
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#4

01.11.2006, 12:16

Die Kontopfändung war bis jetzt das einzige. Laut e.V. hat er kein Vermögen, keine Arbeit etc....

Ich habe auch schon überlegt, einfach den Bewährungshelfer anzurufen und mal etwas nachzuhaken.

Mal sehen, vielleicht erhalte ich ja so etwas Brauchbares.
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puste_kuchen
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#5

01.11.2006, 12:18

Ja, das würde ich auf jeden Fall machen... Schaden kann es nicht... :wink: und wer weiß, vielleicht erfährst du ja was brauchbares...
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
H.Stummeyer
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#6

01.11.2006, 15:39

Eine neue EV ist leider nicht möglich. Weder im Wege der Nachbesserung noch gem. § 903 ZPO!
Die Auflösung eines im Vermögensverzeichnis angegebenen Bankkontos verpflichtet den Schuldner nicht, gem. § 903 ZPO die eidesstattliche Versicherung erneut abzugeben. LG Bochum, Beschl. vom 09.01.2002, 7a T 397/2001, DGVZ 5/2002, Seite 76.
Ebenso haben entschieden: AG Wiesloch, DGVZ 2001, S. 13 und AG Warburg, DGVZ 2001, S. 124.
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puste_kuchen
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#7

01.11.2006, 16:09

es stellt sich eigentlich eher die frage: ist das konto wirklich aufgelöst worden oder hat er wissentlich eine falsche angabe gemacht? bei einer falschangabe sollte eine neue EV kein problem darstellen......
Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
na

#8

04.11.2006, 16:59

blackcat hat geschrieben:dass der Schuldner bereits rechtskräftig wegen Betruges verurteilt wurde.

Der Bewährungshelfer wurde mir auch genannt.

...

Oder ist jetzt alles zwecklos? Schuldner hat 2004 die e.V. geleistet, Angaben stimmen nicht mehr. Eine neue ist aber erst wieder Anfang 2007 möglich...
Wodurch kanntest Du denn die Kto-Verbindung? Durch die alte eV oder hat der Schuldner Dir diese benannt?

Falls diese Kto-Verb. bereits in dem Verm.Verz. steht, würde ich hier nicht an eine Falschaussage des Schuldners denken, seit 2004 kann er selbstverständlich das Kreditinstitut gewechselt haben.

Aber vielleicht solltest Du mal bei dem Bewährungshelfer anrufen, nicht, damit er Dir div. Angaben über den Schuldner gibt -ich nehme an, dass darf er gar nicht-, aber vielleicht kann er ja mal auf den Schuldner einwirken.

Außerdem hast Du geschrieben, der Schuldner wäre wg. Betrug verurteilt, sollte er sowas wieder getan haben, dann dürfte das den Bewährungshelfer sehr interessieren.
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