GG im arbeitsgerichtl. MB?

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Feierabend
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#1

23.05.2008, 12:13

Herrje, ich und Arbeitsgericht-MB´s. Vielleicht eine blöde Frage: Kann ich im ArbG-MB die Geschäftsgebühr für´s vorgerichtl. Tätigwerden neben der HF mitansetzen? Oder spricht da § 12 a ArbGG dagegen? Steh auf´m Schlauch....
Danke, danke, danke.
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Curry
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#2

23.05.2008, 12:18

Nein, auch die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
Curry

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ReNoJenny
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#3

23.05.2008, 12:21

:zustimm

wenn Du sie ansetzt, werden sie wieder gestrichen, mit einem netten Hinweis :wink: Hatte ich auch schon.
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#4

23.05.2008, 12:27

Danke.
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