Kontopfändung oder neue e.V.?

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blackcat
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#1

26.10.2006, 11:24

Hallo ihr Lieben,

ich stehe gerade vor der Frage, was ich bei einem Schuldner jetzt machen soll:

Die ZV verlief erfolglos. Der GVZ hat mitgeteilt, dass der Schuldner im Dezember 2005 die e.V. geleistet hat. Gleichwohl schrieb er aber auch, dass er glaubt, eine neue e.V. nach § 903 ZPO wäre ggf. sinnvoll, da der Schuldner wohl einer neuen Tätigkeit nachgeht und nicht mehr bei seinen Eltern wohnt (was vorher der Fall war).

Ich bin nun am Überlegen, ob ich einfach eine Kontopfändung einleiten oder ob ich die Abgabe einer neuen e.V. beantragen soll?!

Was meint ihr?

:hm
hexchen
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#2

26.10.2006, 11:29

Wenn du die Bankverbindung hast, würde ich es mit der Kontopfändung probieren. Ein gesperrtes Konto ist bei jemandem, der arbeiten geht, ein ziemlich gutes Druckmittel.
H.Stummeyer
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#3

26.10.2006, 11:30

Eine erneute Abgabe der EV gem. § 903 ZPO ist in diesem Falle m. E. nicht möglich. Ein Auszug bei den Eltern dokumentiert keinen neuen Vermögenserwerb. Ebenso ist die Mitteilung des GV, er glaube, der Schuldner gehe wohl einer neuen Tätigkeit nach, nicht ausreichend, eine EV nach § 903 ZPO abzunehmen.
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Sunny
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#4

26.10.2006, 11:30

Na ja, in wie weit bist Du dir denn sicher, dass der Schuldner noch dort arbeitet? Ist ne heikle Sache aber ich glaub, ich würde noch mal die eV abnehmen lassen.

Vielleicht haben aber die Anderen eine andere Meinung dazu.

LG
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blackcat
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#5

26.10.2006, 11:49

Ich hatte auch schon gezweifelt, ob eine ungefähre Aussage des GVZ wohl ausreichen würde, die e.V. neu abzunehmen.

Wir haben eine Bankverbindung des Schuldners. Dann werde ich wohl erstmal eine Kontopfändung versuchen.

Vielen Dank!
Jara
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#6

26.10.2006, 13:13

hallo zusammen,

@blackcat:
liegt dir denn das Vermögensverzeichnis von 2005 vor? Ich verstehe das jetzt so, dass der GVZ mitgeteilt hat, EV ist abgegeben, aber hast du denn da schon reingeschaut? Daraus ergeben sich ja auch Anhaltspunkte, z. B. Kontostand???

Ich würde mit dem GVZ telefonieren! Manche GVZ sind ja sehr nett und dann bekommt man neue Infos oder eine Tendenz das Verhalten des Schuldners betreffen, so dass man die Situation besser einschätzen kann!

Vielleicht versucht er mit seinem Hinweis auf erneute Abgabe der EV zu helfen und das wäre in diesem Fall die bessere Variante? Ich meine, die Aussage des GVZ sollte doch ernst genommen werden :-)

Vielleicht kennt er ja den Arbeitgeber oder vermutet einen und du kannst dann dort mal anrufen und wiederum näheres erfahren?

Ein Anruf schadet ja nichts...!
Steffi

#7

26.10.2006, 13:26

Also ich würde auch eine Kontenpfändung veranlassen. Da melden sich doch die Schuldner eher, wenn das Konto dicht ist.
na

#8

26.10.2006, 13:40

Ich würde die erneute Abgabe der eV beantragen!

Woher kennst Du die Kto-Verb.?
Etwa aus dem Vermögensverzeichnis? Dann kannst Du damit rechnen, dass sich andere Gläubiger bereits "bedient" haben.
Und wenn schon der Vorschlag vom GVZ kommt, würde ich dem auch nachgehen. Ist denn dieser GVZ auch zuständig für die erneute Abnahme? Oder wohnt der Schuldner nun in einem anderen GVZ-Bezirk? Falls nicht, erübrigt sich nämlich (fast) die Begründung für den Antrag.

Außerdem finde ich den Grund, dass der Schuldner nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und vermutlich Geld verdient.... ausreichend. Hat bei meinem Antrag (vor einigen Wochen) zumindest geklappt.
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