Pfändung eines sicherungsübereigneten Gegenstandes

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Schnuffi

#11

12.05.2008, 21:05

Wie pfände ich die Anwartschaft auf Wiedererwerb des Eigentums nach Erfüllung des Sicherungszwecks?

Ist das der Antrag nach § 857 ZPO? Hat hier jemand einen Musterantrag für mich?

Wer muss als Drittschuldner eingetragen werden?

Wer muss bei der Pfändung nach § 808 ZPO als Drittschuldner eingetragen werden (der Schuldner selbst?)

Zum Sachverhalt nochmal kurz:

Schuldner fährt Pkw, Mutter hat restlichen Raten erlassen, will Pkw aber wohl selbst verkaufen, Brief ist bei ihr!
Schnuffi

#12

17.05.2008, 18:56

Kann ich Anspruch nach § 808 und § 857 ZPO auch in einem Pfänungs- und Verwertungsbeschluss pfänden oder sind hier zwei PfüB zu beantragen.

Wenn ja, ist die Reihenfolge egal??
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Annile
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#13

17.05.2008, 21:28

Einen Zv-Auftrag und einen Pfüb.

Prinzip der Doppelpfändung.

Beantrag dir am besten ne Zweitausfertigung nach § 733 ZPO.
Es Annile :hurra
Schnuffi

#14

18.05.2008, 11:30

Der Anspruch nach § 857 ZPO per ZV und § 808 ZPO Pfüb oder andersrum?
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Annile
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#15

18.05.2008, 16:07

Den Gegenstand pfändest du nach § 808 ZPO. D. h. du bringst diesbezüglich einen normal ZV-Auftrag aus und schreibst dem GVZ, was er genau mitnehmen oder sicherstellen soll.

Wegen § 857 ZPO machst du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Es Annile :hurra
Schnuffi

#16

18.05.2008, 18:49

ok... danke

(ZV ist nicht unbedingt meine Stärke *g*)
Schnuffi

#17

18.05.2008, 18:56

Eine Frage habe ich doch noch..

Die weitere Ausfertigung nach § 733 ZPO, bekomme ich die so einfach..? Ist ja nicht so, dass mein Originaltitel weg ist..

Was muss ich hier dem Gericht also Schreiben.. Dass ich einmal ZV und einmal Pfüb beantragen will, wird die ja wohl kaum überzeugen.. Doppelpfändung soll ja gerade vermieden werden
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Annile
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#18

18.05.2008, 20:56

Warum soll Doppelpfändung gerade vermieden werden???

Nein eben nicht - das Gesetz billigt geradezu Doppelpfändungen.

Die zweite vollstreckbare Ausfertigung kannst du beantragen und damit begründen, dass du diese für die Doppelpfändung benötigst.

Überzeugen musst du da gar nicht. Du schreibst einfach für was du es benötigst.

Wenn dir meine Aussage nicht genügt - kannst du ja auch nochmal im Kommentar nach § 733 ZPO nachlesen.
Es Annile :hurra
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