EILT!!! Muster für Vollziehungsauftrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#11

23.10.2006, 08:22

Hier gibt es erstmal nichts zu vollziehen, da es sich um eine unvertretbare Handlung handelt.
Man kann hier lediglich den GV beauftragen, den Vergleich zuzustellen.
Gast

#12

23.10.2006, 16:21

@ h.stummeyer vielen dank, habe mit einem kollegen gesprochen, der stellt den vergleich mit pzu zu.
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