Antragssteller verstorben, jetzt Testamentsvollstreckerin

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Verena
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#1

03.05.2008, 19:49

Brauch mal wieder eure Hilfe bei einem MB.
Komplizierte Sache, zumindest für mich:
Antragssteller ist vor kurzem gestorben (geht um Mietforderung), mein Chef meint, ist sollte jetzt als Vertretung die Testamentsvollstreckerin irgend wie mit rein bringen? Hat jemand eine Ahnung?
LG Verena
Janin

#2

03.05.2008, 19:50

also ich würde als antragsteller die gesetzlichen erben eintragen bzw. der mahnbescheid muss neu beantragt werden.
Verena
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#3

03.05.2008, 19:52

Ich muss jetzt erst nach dem Tod den MB für die Privatperson beantragen.
Janin

#4

03.05.2008, 19:54

erst nach tod, dann würde ich die erben als antragsteller einsetzen.
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Annile
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#5

03.05.2008, 19:55

Also für einen Verstorbenen kannst du keine Forderung mehr anhand des MB´s geltend machen.
Es Annile :hurra
Jupp03/11

#6

03.05.2008, 20:36

Siehe § 2213 BGB i. V. mit § 327 ZPO.
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Pepsi
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#7

04.05.2008, 18:29

Verena
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#8

05.05.2008, 19:02

Vielen, vielen Dank Pepsi,
genau das wollte ich.

LG Verena
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