Pfändung Mietkaution

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#1

18.10.2006, 17:39

Muss ich bei der Pfändung einer Mietkaution etwas besonderes beachten? Muss ich da einen besonderen Wortlaut im PfÜb beachten?
Danke.
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Sunny
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#2

18.10.2006, 18:15

Hallo Manu,

ich hab in meinem Programm eine Vorlage drin, da steht ausdrücklich "Mietkaution" drin. Ich glaub nur das muss direkt drin stehen. Sonst ist mir auch nichts anderes bekannt.
Aber vielleicht kommen ja auch noch andere Vorschläge.

LG
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Gast

#3

18.10.2006, 20:38

Hi ja kannst einen stinknormalen Pfüb machen und spezifiziert reinschreiben, dass du exakt die Mietkaution für die und die wohnung an dem ort etc. welche zu händen der Vermieter _drittschuldner_ verwaltet ist. ... etc.

Aber Vorsicht u. U. haben die Mieter ein Vermieterpfandrecht und machen dieses geltend.

LG ;0)
Gast

#4

18.10.2006, 21:01

Ich stimme soweit Jave zu!
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#5

19.10.2006, 09:43

:D Ich danke euch! Probier mal mein Glück. Werd das mal genau versuchen zu formulieren, mein Programm gibt da nix her.

LG Manu
hexchen
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#6

19.10.2006, 10:06

Die Mietkaution zu pfänden bring meist nix, weil der Mieter, wenn er das Mietverhältnis gekündigt hat, die Miete einfach solange nicht zahlt, bis die Mietkaution "aufgebraucht" ist. Der Vermieter wendet dann eigene Ansprüche ein und dann ist außer ZV-Kosten nix gewesen. Ich mach das nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mandanten und weise die auch auf die Gefahren bei dieser Pfändung hin.
Ahurani

#7

19.10.2006, 10:19

Ich denke auch, dass es Dir nichts bringen wird, die Kaution zu pfänden, denn meist benutzen Vermieter diese um die Renovierungskosten damit zu bezahlen.
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#8

19.10.2006, 13:13

und wenn ich das richtig verstanden habe, darf die Kaution aber nicht für allgemeine REnovierungskosten genutzt werden!!!
Da gab es wohl letztens ein BGH-Urteil (glaube ich gehört zu haben)

Hat da noch jemand was von mitbekommen?
Viele Grüße

ich
Ahurani

#9

19.10.2006, 14:21

Hallo Tanja,

naja, einfach so darf das der Vermieter ja auch nicht, er muss dem Schuldner ja erst eine Frist setzen und dann kann er wohl aufrechnen.
Und wenn der Mieter über alle Berge ist, dann rechnen viele Vermieter erst recht auf. Das neue Urteil kenne ich jetzt nicht, aber so etwas prüfen wenn auch immer die RAe. :roll: Hier kann man nach Entscheidungen suchen, habe es auf die Schnelle noch nicht gefunden: http://www.bundesgerichtshof.de/
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#10

19.10.2006, 23:03

Huhu Ahurani,

ich habe das letztens im Fernsehen gehört. Da hatte ein Vermieter wohl die Kaution von dem ehem. Mieter nicht rausrücken wollen, da die Wohnung nicht - wie im Mietvertrag vereinbart - vor Auszug renoviert wurde.
Da derartige Klauseln in Mietverträgen aber wohl nicht (mehr) zulässig sind und sowieso der Vermieter für den bewohnbaren Zustand der Mieträume zuständig ist, durfte der Vermieter in diesem FAll die Kaution nicht einbehalten.

Ich möchte nur noch mal betonen: bei dem oben geschilderten handelt es sich um HÖRENSAGEN!

Ahurani, mit was sollte denn aufgerechnet werden? Kaution mit Renovierungskosten? Kaution mit vom Mieter verursachten Schäden?
:sorry ich steh wohl mal wieder am Bahnhof :-(
Viele Grüße

ich
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