Geld des Schuldners auf Fremdkonto pfänden!

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Gast

#1

16.10.2006, 15:15

Hi Ihr Lieben,

ich hab wieder mal Ärger mit einer Schuldnerin.

Sie ist arbeitslos und hat zwei Kinder. Bekommt 650,00 € Arbeitslosengeld + 600,00 € Hartz IV und dann noch 308,00 € Kindergeld. Und das ganze Geld lässt sie sich auf das Konto ihrer Tochter (17 Jahre) ausbezahlen.

Jetzt meine Frage an euch! Kontopfändung bei der Bank oder soll ich bei der Tochter (als Drittschuldner) pfänden? Meine Erfahrung ist, dass die Banken da nur ungern mitspielen, wenn man Beträge von Fremdkonten pfändet. Da die Tochter jedoch noch nicht volljährig ist, ist die Mutter zeichnungsberechtigt. Wenn ich bei der Tochter pfänden soll, könnt ihr mir dann vielleicht auch den entsprechenden Text für den Pfänungs- un Überweisungsbeschluss mitteilen?

Kann mir jemand weiterhelfen?
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dundine
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#2

16.10.2006, 15:42

na als inhaberin des kontos ist ja schon die tochter dann dein ansprechpartner als drittschuldner würde ich sagen. aber an deiner stelle würde ich mal beim rechtspfleger oder bei der bank anrufen und fragen, wie die das handhaben, weil ja die tochter noch nicht volljährig ist.

stimmt das wirklich, dass die schuldnerin arbeitslosengeld UND hartz IV bezieht?????? ich kenne nur die fälle entweder ALG I oder ALG II
Gast

#3

16.10.2006, 16:17

Sollte die wirklich beides beziehen, dann wird sie nie mehr arbeiten gehen, zumindest so lange sie beides bezieht.. *g*
H.Stummeyer
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#4

16.10.2006, 17:14

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schuldnerin ALG in Höhe von 650,00 € und zusätzlich noch ALG II in Höhe von 600,00 € bezieht.
Selbst wenn, läge sie bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern immer noch unterm pfändbaren Satz. Im übrigen würde die Pfändung nur unnötige Kosten produzieren, da die Bank der Schuldnerin Sozialleistungen innerhalb von sieben Tagen auszahlen darf.
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dundine
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#5

16.10.2006, 19:08

wenn sie die sozialleistungen aber auf das konto dritter überweisen lässt, zählt die unpfändbarkeit von sozialleistungen nicht mehr... das thema hatten wir schon mal.... hiess irgendwie pfändung bei drittschuldner oder so...

aber wie kann man ALG I u n d ALG II auf einmal beziehen???? ich dachte immer, ALG II löst ALG I ab.... das versteh ich nicht
Gast

#6

17.10.2006, 11:57

Wie die das angestellt hat, dass sie beides (Hartz IV und Arbeitslosengeld) bezieht, verstehe ich auch nicht. aber mir soll´s recht sein, denn dann hab ich mehr zu pfänden.

Wenn die Tochter bei der Pfändung nun mein Drittschuldnerin ist, wie formuliere ich dann am besten meinen Pfändungstext?
Gast

#7

17.10.2006, 11:59

Manchmal verstehe ich nicht, warum ich arbeiten gehe.... Die Schuldnerin hat 1.200,00 €einfach so für´s Nichtstun!!!
Pauline007
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#8

17.10.2006, 12:28

Ja und die restlichen anderen die arbeiten gehen für das geld sind die blöden !
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Gast

#9

17.10.2006, 14:08

Naja, die blöden nicht unbedingt... die Arbeit macht spaß, und wenn ich immer zuhause rumsitzen würde, dann würde ich mich wahrscheinlich zu Tode langweilen.

Nur ungerecht ist das alles schon irgendwie!
:andiearbeit
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Grummelinchen
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#10

28.08.2007, 11:45

Hallo zusammen!

Ich greif jetzt mal wieder dieses Thema auf...

Als erstes: Doppelbezug von Leistungen fürs Nichtstun wäre echt der Hammer...

So, und ich habe gerade so ein ähnliches Problem:
Schuldnerin hat Arbeitgeber im Verm.verz. angegeben, verdient netto ca. 1.293,66 EUR, jedoch geht das Geld auf das Konto ihrer Eltern. Hat sie auch so brav im Verm.verz. angegeben, außer die genauen Bankdaten wie Kto.Nr. und so. Aber dafür hat sie einen Gehaltszettel beigefügt, dem die Daten zu entnehmen sind. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich nur ´ne Pfändung gegenüber dem Arbeitgeber ausspreche oder auch eine Pfändung des sogenannten "Leihkontos" vornehme.

Was meint ihr denn? Beides pfänden wäre natürlich die sichere Variante, aber ich glaube so eine "Leihkonto"-Pfändung ist nich ganz so einfach und zwar von der Handhabung durch die Bank her. Drittschuldner wären in dem Fall ja die Eltern und nicht die Bank. Soviel weiß ich schon. :)
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