Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zu den Pfändungsgrenzen für das Arbeitseinkommen.
Also im § 850 c (1) ZPO heißt es "Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 930 Euro monatlich ... beträgt."
In der Berufsschule haben wir und notiert, dass für das Arbeitseinkommen ein Grundfreibetrag von 985,15 € besteht. Diesen Hinweis finde ich im Gesetz nur in der Anmerkung.
Was ist denn nun aktuell? Bitte um Nachricht, da sich die diffusen Angaben durch den gesamten Paragrafen ziehen.
Gruß Claudia
Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen
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Such im Internet unter dem Stichwort "Pfändungsfreigrenze". Da gibt es etliche Tabellen. Der Pfändungsfreibetrag ist nicht fix. Er richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Außerdem kann ein Schuldner die Grenze nach oben festsetzen lassen, wenn er z.B. hohe Aufwendungen für Beruf /Fahrtkosten oder Gesundheit/Attest hat.
Sylvia
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- Sonne0412
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Die Tabelle habe ich schon in meinem "Schönfelder". Mich macht halt die Beschreibung im Gesetz zu schaffen.
Claudia
Claudia
Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur.
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ICh hab jetzt daheim keine aktuelle ZPO zur Hand. Bist Du sicher, dass da 930,00 EUR im Gesetz steht. Die Angabe eines Betrages würde mich schon sehr wundern.
Da käme man nicht den Nachlieferungssendungen ja kaum hinterher.... (am Kopf krazt...)
Sylvia
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Sylvia
Ihr Knallköppe
Die 930 € galten bis zum 01.07.2005. Seither gibt es die höhere. In vielen Gesetzen (kenn das noch von unseren Gesetzen damals), stand auch noch 930 alt drin.
Hat damit zu tun, dass der Gesetzgeber aufgrund der steigenden Lebenserhaltungskosten den Betrag um 6 % angezogen hat.
Die 930 € galten bis zum 01.07.2005. Seither gibt es die höhere. In vielen Gesetzen (kenn das noch von unseren Gesetzen damals), stand auch noch 930 alt drin.
Hat damit zu tun, dass der Gesetzgeber aufgrund der steigenden Lebenserhaltungskosten den Betrag um 6 % angezogen hat.
- Sonne0412
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@StineP
Dankeschön für die schnelle Lösung, das hilft mir doch schon um einiges weiter.
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upps ... siehste, da achtet man garnicht so drauf. auf der arbeit habe ich das alles schön in meinem computer gespeichert.