wann klagt man auf herausgabe eines Gegenstandes und wann pfändet man diesen?
Also, klar, wenn man lediglich einen bestimmten Gegenstand will und verfügt über keinen Titel, dann wird man wohl auf Herausgabe klagen.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Wenn ich einen Zahlungstitel habe und einen bestimmten Gegenstand herausverlangen will, von dem ich weiß, dass er beim Schuldner ist, dann macht es doch keinen Sinn noch zusätzlich auf Herausgabe zu klagen, oder?????
stehe gerade total auf dem Schlauch
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Grüße aus dem schönen Rheinland
M.