Bräuchte mal wieder bei meinem "Lieblingsthema MB" Hilfe.
Welche Katalognummer nehm ich bei zuviel gezahlten Telefonkosten.
MB gegen Telekom. Rechnung wurde doppelt bezahlt bzw. zuviel bezahlt.
Dankeschön.
LG Verena
Welche Katalognummer?
Hallo Verena,
ich würde es mit der Katalog-Nr. 69 versuchen. Vielleicht geht auch die Nr. 76. Die Katalog-Nummern findest Du auch unter www.mahnverfahren-aktuell.de und dann bei den Ausfülltipps Ausschau halten.
Was meinen denn die Experten hier?
ich würde es mit der Katalog-Nr. 69 versuchen. Vielleicht geht auch die Nr. 76. Die Katalog-Nummern findest Du auch unter www.mahnverfahren-aktuell.de und dann bei den Ausfülltipps Ausschau halten.
Was meinen denn die Experten hier?
- Curry
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Ich würde die 37 - Ungerechtfertigte Bereicherung nehmen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ungerechtfertigte Bereicherung würde ich nur nehmen, wenn die doppelt abgebucht hätten. Haben sie?
- LuzZi
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37 würde ich auch nehmen. 76 eher nicht, du bist ja nicht der Dienstleister sondern der Abnehmer wenn ihr versteht was ich mein.
Ich denke, die T-Com hat Einzugsermächtigung und wohl abgebucht. Machen die ja gern mal. Kann mir jetzt nicht vorstellen, dass der Mandant das doppelt überwiesen hat.
@StinePRechnung wurde doppelt bezahlt bzw. zuviel bezahlt.
Ich denke, die T-Com hat Einzugsermächtigung und wohl abgebucht. Machen die ja gern mal. Kann mir jetzt nicht vorstellen, dass der Mandant das doppelt überwiesen hat.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ich würde auch die 76 nehmen!! Letztlich geht es doch um Telekommunikationsleistungen (hier zu viel gezahlte).
- Curry
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Das sehe ich genauso. Ich würde das eher als der Dienstleister angeben.76 eher nicht, du bist ja nicht der Dienstleister sondern der Abnehmer wenn ihr versteht was ich mein.
Curry
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- Curry
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Auch wenn sie es doppelt bezahlt hätten und die Tel... will es nicht erstatten, wäre es für mich ungerechtfertigte Bereicherung.StineP hat geschrieben:Ungerechtfertigte Bereicherung würde ich nur nehmen, wenn die doppelt abgebucht hätten. Haben sie?
Curry
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So sehe ich das auch. Wie gesagt, du selbst bist ja nicht der Dienstleister sondern der, der die Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Wenn die Rechnung zweimal und egal wie gezahlt worden ist und die T-Com erstattet den Betrag nicht zurück oder schreibt ihn auf der nächsten Rechnung gut, dann ist es ungerechtfertigte Bereicherung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.